Hartz IV Bescheid falsch?

Voraussetzung für den Erhalt eines Hartz 4 Bescheids ist die Antragstellung. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Denn grundsätzlich gilt, dass für Tage vor der Antragstellung keine Leistungen erbracht werden. Eine Ausnahme gilt für den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser wirkt auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Das Jobcenter hat 6 Monate Zeit um über den Antrag zu entscheiden, erst danach ist es möglich, zum Beispiel mit einer Untätigkeitsklage das Jobcenter auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Dass ein Antrag so lange bearbeitet wird, ist aber der Ausnahmefall, viel häufig ist der Bescheid, welchen man nach Antragstellung erhält falsch. Statistisch gesehen ist nämlich jeder 2te Hartz IV Bescheid falsch, eine rechtliche Überprüfung ist daher nicht seltend geboten.

Sofern Sie schon einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, dieser aber für falsch halten können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Die anwaltlichen Kosten dann vom Staat übernommen, wenn Sie sich vorher einen Beratungshilfe-Schein besorgt haben.

Die häufigsten Fehler sind bei der Berechnung sind:

  • Auch minderjährige Kinder dürfen 30 EUR für sich behalten, bzw. wenn von dem Kindergeld ein Teil bei den Eltern angerechnet wird, stehen auch den Eltern Freibeträge zu.
  • Die Mietkaution müssen Sie nicht erstatten, solange Sie noch im laufenden ALG ll -Bezug sind und die Kaution noch beim Vermieter liegt. Auch wenn Sie kein ALG II mehr brauchen, habt Sie diese Kaution nicht zurückzahlen, da Sie diese „unwiderruflich“ an die ARGE abgetreten haben.
  • Die Heizkosten dürfen nicht pauschaliert werden. Diese muss die ARGE samt Nachforderungen des Energieversorgers oder Vermieters übernehmen, wenn die Bewohner Heizkosten nicht sparen können ohne in einer eiskalten Wohnung leben.