Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

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Ob Hartz 4 tatsächlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft geeignet ist, ist umstritten. Ich habe hierbei große Bedenken! Tatsache ist, dass Sie neben den Kosten für die Wohnung und Unterkunft (KDU) einen Regelsatz vom Jobcenter bekommen. Dieser Regelsatz wird jährlich angepasst. Wie der Name schon sagt, geht es um den Bedarf den ein Mensch in der Regel hat. Neben dem Regelbedarf gibt es auch noch einen Sonderbedarf. Sonderbedarf können Sie geltend machen, wenn eine besondere Situation vorliegt, z.B. bei Schwangerschaft, oder auch bei Erkrankungen.

In der Realität kommen die wenigsten vom Regelsatz über die Runden, viele müssen gegen Ende des Monats zu einer Suppenküche gehen. Ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland. Die Gründe sind oft, dass zahlreiche Gelder vom Regelsatz abgezogen werden, wie zB wenn Sie vorher ein Darlehn vom JC erhalten haben, oder das JC nicht gesamte Miete übernimmt, dann kommen Sie nicht auf den Regelsatz und in der Regel werden Sie auch nicht mit dem Geld auskommen.

Wenn Sie nicht mit dem Geld auskommen, dann überprüfen wir gerne für Sie, was nicht stimmt. Vielleicht wird Ihnen zuviel abgezogen. Vielleicht ist Ihr Bedarf auch falsch berechnet. Machen Sie am besten einen Termin zu anwaltlichen Erstberatung aus.