Rechtsanwalt Mietrecht Köln

Das Recht der Immobilien, insbesondere das Mietrecht ist ein zentraler Bestandteil des BGB, des bürgerlichen Rechts. Die Vorschriften zum Mietrecht sind in den §§ 535 ff BGB normiert. Die Kenntnis der Paragrafen hilft jedoch oft kaum weiter, da durch die zahlreichen Urteile im Mietrecht, sich die Gesetzeslage schnell verändert. Vermieter und Mieter brauchen daher oft rechtliche Hilfe um Ihre Rechte durchzusetzen, bzw. überhaut erstmal zu verstehen. Rechtsanwalt Pankalla berät sie in allen Fragen des Immobilien und Mietrechts, neben der Überprüfung  und Gestaltung von Miet – und ImmobilienVerträgen, steht er Ihren auch bei den gängigen Problemstellungen des Mietrechts zu Seite.

Sie haben Probleme mit Ihrem Vermieter, oder sie sind selbst Vermieter und ihr Mieter zahlt die Miete nicht? Dann machen Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung aus. Wir helfen Ihnen gerne in allen Fragen des Mietrechts.

„Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs.2 Nr.1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs.2 Nr.2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik im Kaufrecht (Urteil vom 23.02.2005, VIII ZR 100/04) für das Wohnraummietrecht bekräftigt.“ Der Mieter hätte den Mangel also zunächst anzeigen müssen. Dieses Urteil zeigt schon, wie wichtig ist es, bei Zeiten einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn Sie nicht später auf Ihren Kosten sitzen bleiben wollen.

Kündigung

Kündigung Mietvertrag

Wer kündigen will, der sollte zunächst ein Kündigungsschreiben aufsetzen, § 568 Abs. 1 BGB, denn die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss die Unterschrift aller Hauptmieter enthalten. Regelmäßig kommt es aber zu Problemen bei der Kündigungsfrist. Gesetzlich geregelt ist, dass der Mieter bei einem unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen kann …

Mieterhöhung

Mieterhoehung

Ob eine Mieterhöhung zulässig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Mietpreisbremse, hat der Vermieter die Erhöhung auch richtig begründet. Grundsätzlich kann man alle 3 Jahre die Miete erhöhen, die Vertragsparteien im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung vereinbaren! Dies bedeutet, dass der Vermieter an den Mieter schreibt und um Zustimmung zur Mieterhöhung bitten muss, vgl. § 557 BGB.

Mietminderung

Mietminderung

Der Vermieter hat die Mietwohnung im vertragsgemäßer Zustand zu halten, tut er dies nicht, kann der Mieter die Miete kürzen bzw. mindern. Bei einer Mietminderung stellt sich daher zunächst immer die Frage: ist die Wohnung noch in einem vertragsgemäßen Zustand und was ist dies eigentlich? Kleine Schönheitsreparaturen sind in der Regel vom Mieter selbst zu reparieren, aber was ist, wenn die Heizung ausfällt, wenn sogar schon Schimmel vorliegt?

Räumungsklage

Räumungsklage

Es ist es weit schwieriger ungeliebte Mieter los zu werden, die Räumungsklage ist oft die letzte Möglichkeit. Für Vermieter ist es oft ein unmöglicher Zustand, wenn der Mieter nicht zahlt – Kredite sind zu tilgen und man muss selbst an die Schmerzgrenze gehen. Vielleicht hat man sich sogar einen Mietnormaden ins Haus geholt und kann anschließend die Wohnung erstmal wieder aufwendig in Schuss bringen.

Renovierungen

Fast alle Mieter glauben auch heute noch, dass es ihre Pflicht wäre die Wohnung zu renovieren. Dabei steht im Gesetz genau das Gegenteil. Enthält der Mietvertrag keine anderweitige Regelung, gehört es zu den Pflichten des Vermieters, die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Denn er ist es, der gem. § 535 Abs.1 S.2 BGB verpflichtet ist, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Untermietvertrag

Untermietvertrag

Ein Untermietvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Der Untermietvertrag ist ein selbstständiger Vertrag, allerdings mit Drittwirkung. Wie bei allen Verträgen, fängt er Ärger erst richtig an, wenn etwas schief läuft. Daher sollten sie auf den Untermietvertrages achten. Sie haben Ärger dem Untermieter, oder sind sind selbst Untermieter und wollen raus aus dem Vertrag?

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