Rechtsanwalt bei Eigenbedarfskündigung in Köln

Kündigung wegen Eigenbedarf. Sie haben eine Wohnung gekauft und möchte nun selbst einziehen, aber die Wohnung ist vermietet. Was nun? Können Sie dem Mieter einfach kündigen? Die Antwort lautet: nein! An eine Kündigung wegen Eigenbedarf sind strenge Voraussetzungen geknüpft. Zunächst müssen Sie mal die Kündigungsfristen beachten, hierbei kommt es darf an, wie lange die Wohnung schon vermietet ist, die Frist kann zwischen 3 und 9 Monaten dauern. Das wichtigste ist aber, dass Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung haben. Dieser Grund kann sein, dass Sie selbst die Wohnung beziehen wollen, oder aber ein naher Angehöriger (zum Beispiel die Kinder). Folgendes sollte in einer Eigenbedarfskündigung stehen:

Die Person, für die die Wohnung benötigt wird sowie die Art des Verwandtschaftsverhältnisses. Ziehen mehrere Personen in die Wohnung ein, muss der Vermieter jedoch nicht die Namen aller neuen Bewohner nennen (BGH, Az.: VIII ZR 107/13). Bei entfernten Verwandtschaftsverhältnissen oder Angehörigen des Haushalts müssen die Umstände, aus denen sich eine persönliche Verbundenheit ergibt, offengelegt werden.

Die genauen Gründe, aus denen sich der Wohnbedarf ergibt: Das kann etwa ein Arbeitsplatzwechsel sein, die Pflege eines Angehörigen oder die Absicht, sich vom bisherigen Ehepartner zu trennen. Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters gemäß Paragraph 574 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die Form- und Fristerfordernis: Der Mieter muss seinen Widerspruch spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erklären.

Sie benötigen rechtliche Hilfe bei der Kündigung Ihrer Wohnung? Oft ist es auch eine Verhandlungsfrage, ob Ihre Mieter freiwillig ausziehen, dies kann sinnvoller sein, als sich auf einen langen Prozess einzulassen. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich zu Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Erstberatungstermin, dann können wir besprechen, was der beste Weg ist und welche Möglichkeiten bestehen. Härtefälle wie Behinderungen des Mieters oder auch ein hohes Alter, können der Kündigung nämlich im Wege stehen.