Rechtsanwalt Mietminderung Köln

Der Vermieter hat die Mietwohnung im vertragsgemäßer Zustand zu halten, tut er dies nicht, kann der Mieter die Miete kürzen bzw. mindern. Bei einer Mietminderung stellt sich daher zunächst immer die Frage: ist die Wohnung noch in einem vertragsgemäßen Zustand und was ist dies eigentlich? Kleine Schönheitsreparaturen sind in der Regel vom Mieter selbst zu reparieren, aber was ist, wenn die Heizung ausfällt, wenn sogar schon Schimmel vorliegt? In dem Fall müssen Sie sich als Mieter ohnehin zwingend an den Vermieter wenden und den Mangel an der Mietsache erstmal anzeigen. Einfach auf eigene Faust tätig werden ist nicht möglich, jedenfalls nicht ohne dass Sie den Mangel anzeigt haben und der Vermieter die Möglichkeit hatte in zu beheben.

Sie möchten die Miete mindern, wissen aber nicht wie und um wieviel? Ihr Mieter hat einfach die Mieter gemindert und Sie sind damit nicht einverstanden? Dann machen Sie jetzt einen Termin zur rechtlichen Beratung aus. Wir helfen Ihnen gerne weiter, gerichtlich und wenn es geht natürlich auch außergerichtlich – denn es ist doch immer besser einen Streit zu vermeiden, oder?