Untermiete – Verhältnis Hauptmieter Untermieter

Ein Untermietvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Der Untermietvertrag ist ein selbstständiger Vertrag, allerdings mit Drittwirkung. Wie bei allen Verträgen, fängt er Ärger erst richtig an, wenn etwas schief läuft. Sie sollten daher bei Abschluss eines Untermietvertrages schon genau darauf achten, dass Sie die wichtigsten Dinge regeln. Dazu gehört z.B. die Miethöhe, die Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, oder auch die Kaution.

Will der Untermieter kündigen, oder der Hauptmieter, so gelten beim Untermietvertrag die gleichen Vorschriften wie bei jedem anderen Mietvertrag auch. Dies bedeutet, dass in der Regel ein sog. berechtigtes Interesse an der Beendigung des Vertrags vorliegen muss, vgl. § 573 BGB.

Was ist wenn der Hauptmietvertrag gekündigt wird

Die Beendigung des Hauptmietvertrag bedeutet nicht gleichzeitig, dass auch der Untermietvertrag gekündigt ist. Aber: der  (Haupt-) vermieter kann von seinem Mieter und der Hauptmieter seinerseits als Vermieter vom Untermieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zurückfordern (§ 546 I BGB). In der Praxis bedeutet dies: geht der Hauptmietvertrag baden, muss auch der Untermieter raus. Der Hauptvermieter hat sogar einen direkten Anspruch gegenüber dem Untermieter. Der Untermieter sieht sich also zwei Herausgabeansprüchen ausgesetzt. Die gute Nachricht: die Einwendungen des Hauptmieters gegen die Kündigung gelten dann selbstverständlich auch für den Untermieter.