Anwaltsvergütung | Honorar Rechtsanwalt

Das Honorar einen Anwalts kann sich unterschiedlich berechen. Wenn Sie denken Sie könnten sich keinen Anwalt leisten, so gibt es durchaus Möglichkeiten wie zum Beispiel die Beratungshilfe, oder auch die Gerichtskostenhilfe:

Vergütung nach dem RVG
Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Das Land NRW hat dem Bürger einen sogenannten Kostenrechner mit kurzen Erläuterungen zum RVG online zur Verfügung gestellt. Bzgl. der außergerichtlichen Beratung gilt das RVG seit dem 01.07.2004 nicht mehr.

Tipp: Gebührenrechner Strafrecht |RVG Rechner von König & Dey

Außergerichtliches Honorar
Das Honorar bei der außergerichtlichen Beratung der freien Verhandlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an. Die entstehenden Kosten und der Berechnungsmodus werden frühst möglich besprochen, um dem Mandanten einen jederzeitigen Kostenüberblick zu ermöglichen.

Beratungshilfe
Beratungshilfe bekommen grundsätzlich Personen, deren einzusetzendes Monatseinkommen € 15 nicht übersteigt. Personen, die Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, erfüllen in den meisten Fällen die Voraussetzungen zum Bezug von Beratungshilfe. Der Nachweis des geringen Einkommens kann hier meist durch Vorlage des entsprechenden Bescheides geführt werden.