Rechtsanwalt Mieterhöhung Köln

Ob eine Mieterhöhung zulässig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die neue Mietpreisbremse, hat der Vermieter die Erhöhung auch richtig begründet. Dass eine Miete nicht auf Jahrzehnte hinweg gleich blieben kann ist klar, als der Euro kam war die Rede davon, dass die Mieten ja festgeschrieben sind. Heute sind die Immobilien und Mietpreise stark gestiegen, auch wegen der Null Zins Politik der EZB. Eine unschön Situation für Mieter und Vermieter. Grundsätzlich kann man alle 3 Jahre die Miete erhöhen, die Vertragsparteien im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung vereinbaren! Dies bedeutet, dass der Vermieter an den Mieter schreibt und um Zustimmung zur Mieterhöhung bitten muss, vgl. § 557 BGB. Erhält der Vermieter vom Mieter keine Zustimmung, muss er auf Zustimmung klagen. Eine Begrenzung stellt die sogenannte Kappungsgrenze dar. Nach dieser dürfen gemäß § 558 Abs.3 BGB die Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren 20 % der vor der Mieterhöhung bestehenden Miete nicht überschreiten. Seit der Mietrechtsreform im Jahr 2013 besteht für die Bundesländer die Möglichkeit, in besonders festzulegenden Gebieten, in welchen die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum kritisch ist, die Mieterhöhung auf 15 % zu begrenzen (Änderung des § 558 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB).

Modernisierungsumlage: Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung nach einer abgeschlossenen Modernisierung. Sie ist in Deutschland geregelt in § 559 BGB. Der Vermieter kann einen Zuschlag zur Nettomiete bei baulichen Veränderungen verlangen, die den Wohnwert erhöhen, eine nachhaltige Energieeinsparung bewirken, oder bei baulichen Änderungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • Nachvollziehbar errechneter Betrag der Erhöhung
  • Ausweis der angefallenen Gesamtkosten
  • Aufschlüsselung der Kosten für die einzelnen Baumaßnahmen
  • Aufschlüsselung der Kosten von Modernisierung und Instandsetzung / Instandhaltung
  • Verteilerschlüssel, falls mehrere Wohnungen modernisiert wurden

Sie haben von Ihrem Vermieter ein Schreiben bekommen, dass Sie einer Mieterhöhung zustimmen sollen und wissen nicht, ob dies berechtigt ist? Sie möchten als Vermieter die Miete erhöhen, Sie wissen allerdings nicht, wie ein solches Schreiben zu verlassen ist, bzw. was Sie alles zu beachten haben? Dann machen Sie nun einen Termin zur rechtlichen Beratung aus.