Anwalt für Akteneinsicht im Strafrecht

Oft melden sich Mandanten bei uns, wenn Sie von der Polizei zu einer Vernehmung geladen sind. Sie wissen dann nicht. Muss ich darin gehen, soll ich dahin gehen. Solange man keine Vorstellung davon hat, worum es eigentlich geht, raten wir immer dazu sich zur Sache zunächst nicht zu äußern, solange man keine Akteneinsicht genommen hat.Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, fordern wir die Akte bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, oder vom Gericht an.  Nach der Akteneinsicht können wir darüber sprechen was Ihnen vorgeworfen wird und entsprechend reagieren. Dies kann darin bestehen, dass wir schriftlich zur Sache Stellung nehmen, oder auch darin zunächst weiterhin schweigen.

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht zu Schweigen. Das Schweigen darf Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden. Oft ist es jedoch so, dass Vorwürfe gegen Sie erhoben werden, die schlichtweg falsch sind. In dem Fall rate ich dann dazu sich zur Sache zu äußern. Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von “Ihrer Version” des Geschehens hat, kommt es oft vor, dass “die Akte geschlossen wird”. Dies bedeutet, dass keine Anklage gegen Sie erhoben wird und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

In Deutschland gilt der Grundsatz “in dubio pro reo”, im Zweifel für den Angeklagten. Bestehen berechtigte Zweifel, dann muss zugunsten des Angeklagten auch davon ausgegangen werden, dass er nicht der Täter war. Oder anders gesagt: es muss einem die Tat nachgewiesen werden. Auch daher ist die Akteneinsicht unerlässlich, anhand der Akte kann man sehen welche Beweise gegen einen vorliegen. Es gibt im Leben immer viele Wahrheiten. Wir gehen aber von der sog. “Aktenwahrheit” aus. Was in der Akte steht ist zunächst einmal Tatsache.

Wenn Sie also zu einer Vernehmung vorgeladen sind, melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir eine Akteneinsicht nehmen können. Ich teile der Polizei dann mit, dass sie zur Vernehmung nicht kommen werden und sich nicht zur Sache äußern werden, solange wir die Akte nicht eingesehen haben. Machen Sie am besten einen Termin zur Besprechung mit uns aus.