Zone 30 – abstrakte Gefahren im Straßenverkehr

Entgegen dem Willen der Mehrzahl der Bürger, zieht die Ampel-Regierung die Verkehrswende durch. Einer der Hauptfeinde ist der Autofahrer, insbesondere der SUV Fahrer. Der moderne Umweltretter fährt dagegen mit Strom. Auch wenn es noch so unsinnig ist, die Umweltbilanz eines Fahrzeugs am Auspuff zu messen, aber mit Logik hat dies alles nichts mehr zu tun, wenn die Grüne Jugend anstatt mit dem Fahrrad heute mit dem E-Roller unterwegs ist.

Im Jahr 2021 wurde ich auf dem Weg zur Kanzlei geblitzt, an einer Stelle wo Zeit meines Lebens Tempo 50 erlaubt war. Gegen diese Knolle zog ich vor Gericht, da ich keine Ermächtigungsgrundlage der Stadt Köln erkennen konnte, einfach auf Hauptstraßen eine Tempo 30 Zone einzurichten. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone sind in § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig. Das Verfahren wurde eingestellt, eine Strafe musste ich nicht bezahlen, da die Stadt auch keinerlei Begründung für die Einrichtung der 30er-Zone liefern konnte.

Die Kölner Bürgermeisterin Reker hatte bereits während der Corona Zeit versucht in ganz Köln ein Tempo 30 durchzusetzen, ihr Argument damals war, dass Radfahrer beim Überholen mehr Platz benötigen, damit sie sich nicht gegenseitig mit dem Corona Virus anstecken, daher müssten die Radwege auch doppelt so breit werden und ein generelles Tempo 30 in der Stadt eingeführt werden, welches auch nach Corona bestehen bleiben solle. Als Henriette Reker damit bei dem damaligen Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) nicht durchdringen konnte, fing sie entgegen der StVO an, auf zahlreichen Hauptstraßen 30er Zonen einzurichten, dies begründete sie mit einer angeblichen Gefahr für sog. „schwache Verkehrsteilnehmer“. Ideologie vor Recht also – wir machen das einfach.

Eine fehlende Regelungskompetenz war Reker auch bei der Kölner Ausgangssperre egal., sie kann sich ja darauf verlassen, dass ihre rechtswidrigen Regelungen auch nicht mehr von einem Kölner Verwaltungsgericht gekippt werden, denn dort werden Klagen einfach nicht mehr bearbeitet, wenn sie der Corona und Grünen-Ideologie widersprechen. Wie praktisch, dass dann auch die Presse über diese Missstände erst gar nicht mehr berichtet.

Grundsätzlich gilt das Ordnungsrecht dazu Gefahren abzuwenden. In der Vergangenheit bezog sich dies stets auf konkrete Gefahren – etwa wenn Tempo 30 vor einer Schule eingerichtet wurde, was absolut sinnvoll ist. In der Post Corona Zeit hat sich der Begriff der Gefahr aber „weiterentwickelt“, nicht nur konkrete Gefahren sollen eingedämmt werden, sondern auch abstrakte Gefahrenlagen, wie mögliche Ansteckung, oder eben auch Gefahren für die Umwelt. Professor Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin meint, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung fielen in die Gesetzgebungskompetenz „Straßenverkehr“. Diese Kompetenz umfasse nicht nur, Gefahren im Straßenverkehr zu mindern und abzuwehren, sondern auch von Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen.

Das Ziel der Grünen Ampel-Regierung, ist es also den Umweltschutz als eine neue Gefahr in der StVO zu verankern, wobei man sagen muss, unter dem Aspekt des Umweltschutz kann man demnächst so ziemlich alles verbieten – auch Bratwürste. Der Gesetzesentwurf hat bereits den Bundestag passiert und wird am 24.10.2023 aller Wahrscheinlichkeit nach durch den Bundesrat gewunken werden. Demnach gilt dann folgendes:

Es werden mehr Ausnahmen zugelassen, auf die sich die Gemeinden berufen können, wenn sie etwa an einer Hauptverkehrsstraße Tempo 30 einführen wollen, also entgegen der früher Fassung des § § 45 Absatz 1c StVO. Nachträglich kann Henriette Reker daher ihre bereits begonnene und bisher rechtswidrige Verkehrspolitik in Köln rechtfertigen.

Außerdem wird künftig der Umweltschutz als Grund angenommen, um etwa Fahrradspuren auszubauen oder neu einzurichten zu können. Alle diese Maßnahmen haben das Zeug, Autofahrer auszubremsen. Vor allem eine Änderung dürfte sich aber besonders bemerkbar machen. So können Städte und Gemeinden nach der neuen StVO künftig nah nebeneinander liegende Tempo-30-Zonen sogar verbinden – und zwar bis zu einer Gesamtlänge von 500 Metern. Bisher war nach 300 Metern Schluss.

Natürlich ist dem Klima damit mal wieder überhaupt nicht weitergeholfen, aber es werden die Möglichkeiten dazu geschaffen, den Menschen den Verbrenner noch unangenehmer zu machen und sie auf ein E-Auto, E-Roller, oder in die Straßenbahn zu zwingen, wollen sie künftig nicht ewig im Stau stehen, oder sich mit Tempo 30 von einem Radfahrer überholen zu lassen und dann keinen Parkplatz mehr zu finden, da dieser dann ja den E-Fahrzeugen als Aufladestation vorbehalten ist.

UPDATE:  Das Gesetz ist im Bundesrat gescheitert. 

Published On: 22-Okt-2023Views: 582746 words

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