Teures Fischbrötchen

Bianca Paffenholz ist eine der mutigsten Frauen Kölns, jedenfalls wenn es um den Erhalt des Grundgesetzes auch in Pandemie-Zeiten geht. Mit „Köln ist aktiv“ organisierte sie hunderte von Demos und Mahnwachen, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch in der großen Corona Pandemie die Grundrechte gelten und zwar ohne, dass man sich diese zunächst mit einer Gen-Spritze zu verdienen hätte.

Ihr Einsatz für das Recht brachte der Spanierin jedoch viel Ärger ein, mit dem Gesetz, aber auch auf der Straße, so wurde unter anderem Ihr Fahrzeug beschädigt und – wie könnte es anders sein – sie als Nazi beschimpft. Nun war Bianca Paffenholz mal wieder angeklagt – wegen dem Biss in ein Fischbrötchen. Eine der unsinnigen Corona Regeln war es damals, dass man erst 50 Meter vom Lokal entfernt seine Speisen verzerren durfte. Ob die Frau Paffenholz auf dem Weg zum Fahrrad schon mal abgebissen hat … Die Ordnungshüter schlugen zu und schrieben gleich eine Anzeige: höchste Gefahr, wie kann man nur so hungrig sein, wenn es um den Erhalt der Volksgesundheit geht. Auf unsere Nachfrage bei Gericht, ob man dieses Verfahren nicht einstellen könne, erhielten wir eine klare Ansage: nehmen sie den Einspruch gegen den Strafbefehl besser zurück, sonst wird es noch teurer, wenn das Gericht die Zeugen läd.

Hier die Rücknahme des Einspruchs an das Kölner Strafgericht:

In dem Verfahren gegen die Frau Paffenholz teile ich mit, dass ich nach dem richterlichen Hinweis und nach Rücksprache mit der Mandantin, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehme. Gegen den Bußgeldbescheid vom 12.04.2023, nehme ich in Vollmacht meiner Mandantin, Bianca Paffenholz, den Einspruch zurück. Ich bitte um kurzfristige Abladung für den Termin am 20.03.2024.

Zu den Gründen: für das Gericht scheint es ja bereits festzustehen, dass die Beschuldigte in das Fischbrötchen gebissen hat. Das Gericht sieht es zu dem offenkundig als belegt an, dass die Rechtsverordnung auf der das Bußgeld basiert, auch rechtmäßig ist. Nach zahlreichen Verfahren gegen die Corona Verordnungen, muss ich leider feststellen, dass bisher kein einziger Richter dazu bereit gewesen wäre – die Rechtmäßigkeit der Verordnungen nur ansatzweise in Zweifel zu stellen – warum eigentlich nicht? Hierzu ein Hinweis: bis heute klagt der Unterzeichner gegen die Kölner Ausgangssperre vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der zuständige Richter sieht sich aber auch nach drei Jahren Bearbeitungszeit nicht in der Lage den Fall zu entscheiden – nicht mal eine Beweiserhebung hat bis heute stattgefunden.

Im WDR2 wird dagegen schon vermeldet, die Ausgangssperre sei rechtmäßig gewesen, wie das VG Köln festgestellt habe. Eine Falschmeldung, angesichts des bis heute anhängigen Verfahrens gegen die Ausgangssperre. Wichtig scheint hier also nur der öffentliche Glaube zu sein, der sicherlich auch beim Amtsgericht / Strafgericht Köln besteht. Dies bedeutet: obwohl diese Rechtsverordnungen bis heute nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wurden, werden Bürger der Stadt Köln deshalb strafrechtlich verurteilt – ohne das zumindest in den Strafverfahren auch nur über die mögliche Rechtswidrigkeit der Verordnung nachgedacht wird. Viele nennen dieses Vorgehen auch eine Corona Justiz. Hinsichtlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verordnungen habe ich in den letzten drei Jahren bereits die unterschiedlichsten „Ausreden“ gehört. Zu den besten richterlichen Aussagen gehört sicherlich: die Corona Verordnungen habe die Bundesregierung so beschlossen, oder fahren Sie doch nach Karlsruhe.

Wenn der Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn öffentlich für Verzeihung wirbt, dann frage ich mich, warum er auf mein Anschreiben hinsichtlich des „Fischbrötchen Prozess“ nicht reagiert hat. Die oft ohne jede Evidenz beschlossen Verordnung werden bis heute als Grundlage auch für eine strafrechtliche Verurteilung genutzt – mit einer Verzeihung hat dies wenig zu tun. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, haben 99,9% aller Corona Infektionen in Innenräumen stattgefunden und deshalb soll meine Mandantin nun wegen dem Biss in ein Fischbrötchen an der frischen Luft zu einer „milden Strafe“ verurteilt werden. Für Menschen die von Bürgergeld leben und die zwei kleine Kinder haben, ist ein Fischbrötchen was dann noch 100 EURO Strafe mit sich bringt viel Geld.

Zu beachten wäre sicherlich auch, der internationale Ratio im Hinblick auf die Mortalität des Corona Virus SARS-CoV-2, die lag nämlich nach dem Prof. für Medizin und Epidemiologie von der Stanford University, John Ioannidis, bei 0,15% in der Bevölkerung – durchschnittliches Todesalter 83 Jahre. Aber diese Argumente zählen bei Gericht ja nicht, auch nicht drei Jahre nach der großen Pandemie, bei der es von Anfang an hieß: nur die Impfung ist der Ausweg aus der Pandemie, so beschlossen in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, bereits am 15. April 2020.

Dass der Heilsbringer „die Gen-Spritze“ dann letztlich gar nicht darauf ausgelegt war, Infektionen zu verhindern (2G Maßnahmen) spielt nach wie vor keine Rolle. Wichtig ist leider bis heute allein der Gehorsam der Bürger – der auch heute noch für einen Biss in ein Brötchen bestraft werden soll und dessen Grundrechte ja nur noch dann gelten sollen, wenn er sich zuvor ein unerprobten Gen-Theapie unterzogen hat – oder wie der Kanzler Scholz es genannt hat, als Versuchskaninchen bei der großen Pandemie mitmachen sollte.

Da wir also offensichtlich bis heute keinerlei Chance vor Gericht haben, dass auch die Hintergrunde der Pandemie hinterfragt werden, nehmen wir den Einspruch zurück. Da wir im Bußgeldverfahren keine Chance auf eine weitere Instanz haben, die bei einer Beschwerde ja nur aus wichtigen Gründen der richterlichen Fortbildung statthaft ist, nehmen wir die Strafe so hin – denn die oben dargelegten Gründe sind für deutsche Strafgerichte nie ein Grund für die Fortbildung des Rechts – warum eigentlich nicht? Ich denke für eine Aufarbeitung der Corona Krise, die auch eine Krise für diesen Rechtsstaat darstellt, ist es einfach noch zu früh. Schade, denn meine Mandantin und ich dachten wirklich, dass es auch Jens Spahn mit der Verzeihung ernst gemeint hätte. Warum es im Jahre 2020 eine Untersterblichkeit gab und die Betten in den Kölner Krankenhäusern leer standen, aber dann nach Einführung der Gen-Spritze es zu einer Übersterblichkeit gekommen ist – kann dir auch keiner sagen. Dies bleibt wohl das große Geheimnis der Mainstream Medien.

Ebenso, wie die Tatsache, dass meine Mandantin, die sicherlich hunderte von Demos und Mahnwachen in Köln veranstaltet hat, es nie in den WDR geschafft hat, und deren Veranstaltungen von der WDR Lokalzeit als rechts bezeichnet wurden – während dann aber die Gegendemo mit „Antifa“ als eine solidarische Veranstaltung gelobt wurde und sich sogar der Intendant Tom Buhrow (ganz neutral) für diese Gegendemo ausgesprochen hatte, ebenso wie die Bürgermeisterin Reker. Bleibt noch die Frage an den Rechtsstaat, wie kann ein Ungeimpfter eigentlich einen unabhängige richterliche Entscheidung erwarten, wenn alle Richter*innen und Staatsanwälte sich haben impfen lassen „müssen“ … dürfen wir nach Ihrem Impfstatus fragen, Herr Vorsitzende. Wäre der Impfstatus nicht sogar ein Grund für einen Befangenheitsantrag? Dass ein solcher Antrag natürlich abgelehnt werden würde, liegt auf der Hand – daher haben wir uns die Mühe auch gespart.

Published On: 20-Mrz-2024Views: 1511177 words

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