Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Nancy Faeser eingestellt

Ich hatte eine Strafanzeige gegen die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erstattet, da diese aus meiner Sicht sich nach § 130 Abs.3 StGB strafbar gemacht hat und zwar wegen der Verharmlosung der schrecklichen NS-Taten.

Faeser fühlte sich durch das kürzlich bekannt gewordene Treffen von Rechtsradikalen in Potsdam an die Wannseekonferenz der Nationalsozialisten erinnert. »Das weckt unwillkürlich Erinnerungen an die furchtbare Wannseekonferenz«, sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. Zwar wolle sie beides nicht miteinander gleichsetzen, »aber was hinter harmlos klingenden Begriffen wie ›Remigration‹ versteckt wird, ist die Vorstellung, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer politischen Haltung massenhaft zu vertreiben und zu deportieren.«

Bei der Wannseekonferenz wurde die „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen. Zwar sagt Faeser, sie wolle dies nicht miteinander vergleichen, aber in Wirklichkeit stellt sie mit dieser Aussage doch genau diesen Vergleich an und verharmlost die Graultaten der Nazis – so jedenfalls meine Auffassung.

Dies sah die Staatsanwaltschaft (StA) in Berlin anders und stellte das Verfahren gegen Faeser mangels Tatsverdachts ein. Die Begründung der StA: Eine polemische Gleichsetzung und damit eine Verharmlosung in Form eines relativierenden Vergleich liegt im Gesamtkontext der Aussage der Angezeigten grade nicht vor. Sie stellt vielmehr durch die Aussage, sie wolle beides nicht miteinander gleichsetzen, klar, dass das nicht ihre Intension ist. Aus ihrer Aussage geht hervor, dass Erinnerungen an die Wannseekonferenz geweckt würden, bei der es auch um massenhafte Vertreibungen von Bevölkerungsteilen ging, wobei sie die Wannseekonferenz mit ihren Folgen als „furchbar“ beschreibt – so die Staatsanwaltschaft aus Berlin.

Verharmlosung auch wenn man einen Vergleich abstreitet

Aus meiner Sicht ist dies eine falsche Bewertung des Sachverhalts, aber Juristen haben eben oft unterschiedliche Auffassungen. Man kann zwar sagen, ich vergleiche nicht, es dann aber trotzdem tun und genauso bewerte ich diese Aussage. Wenn wir jedes Treffen, oder angebliches „Geheimtreffen“, wie es auch bezeichnet wurde, gleich mit der Endlösung der Judenfrage vergleichen, dann verharmlost man aus meiner Sicht die Geschichte – denn bei dem in den Medien viel diskutiertem Treffen in einem Hotel mit Politiker von AfD, CSU und dem Aktivisten Martin Sellner, ging es ganz sicherlich nicht darum, dass über eine „Endlösung“ gesprochen wurde, dass also darüber beschlossen wurde, dass Menschen in Konzentrationslager verbracht werden sollen und dort umgebracht werden sollen.

Wer einen solchen Vergleich anstellt, der verharmlost aus meiner Sicht die geschichtlichen Ereignisse und dies ist eine Straftat nach § 130 StGB. In der Konsequenz führt eine solche Aussage nämlich dazu, dass ein Treffen in einem Hotel gleichgesetzt wird mit der Wannseekonferenz und damit verharmlost man die geschichtlichen Fakten und dies führt dann dazu, dass solche Aussagen inflationär im politischen Meinungskampf eingesetzt werden und zwar in einer Weise, die das Unrecht der Naziherrschaft dann irgendwann als eine Normalität erscheinen lässt.

Mir erscheint dies als eine politische Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die an dieser Stelle mutlos agiert, da die Beschuldigte ein politisches Schwergewicht ist. Hätte jemand anderes diese Aussage getroffen, wären die Ermittlungen meines Erachtens nicht eingestellt worden, sondern hätten zu einer Anklage geführt.

Alles was nicht links ist, ist für Faeser gleich Nazi
Man kann bei Frau Faeser durchaus den Eindruck gewinnen, dass sie der Ansicht ist, dass alles was nicht links ist und was nicht ihrer Ansicht entspricht, in ihren Augen gleich Naziherrschaft bedeutet.

So ist Faeser nun auch mit ihrem „Demokratiefördergesetz“ gescheitert – ein Gesetz welches bereits mit dem Namen die Demokratie verhöhnt, da es schlicht darum geht, den demokratischen Diskussionsraum einzuschränken und zwar nach den Vorstellungen einer Frau die einst für ein linksradikales Blatt der Antifa schrieb. Kritiker störten sich vor allem daran, daß das geplante Gesetz Artikel 5 und Artikel 11 des Grundgesetzes widerspricht, in denen die Meinungsfreiheit garantiert wird. Dort ist ausdrücklich davon die Rede, dass das Recht jedem „ohne behördliche Eingriffe“ zustehe.

Die Juristen der Wissenschaftlichen Dienste zweifeln die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes an. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfte der Bund ein solches Gesetz nur verabschieden, wenn zum Beispiel landesgesetzliche Regelungen ausgeschlossen seien.

Das Demokratiefördergesetz soll laut Bundesfamilienministerien Lisa Paus (Grüne) „zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, verlässlich fördern“. Gemeint sind aber sicherlich nur solche Projekte, die zu der politischen Haltung der jeweiligen (linken) Regierung passen, eine Meinungsvielfalt damit untergraben werden. Ich nenne dies daher Anti-Demokratie-Gesetz, was Faeser (SPD) und Lisa Paus (Grüne) da auf den Weg bringen wollten.

Zudem ist es überhaupt nicht die Aufgabe des Bundes, solche „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ zu fördern. Welche Organisationen damit gemeint sind, sollte indes klar sein – die Blätter für die Faeser einst geschrieben hat.

Published On: 04-Mrz-2024Views: 588762 words

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