Funktionalismus und das Grundgesetz

Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt und der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktion über 2030 hinaus bis 2050 bereits jetzt zu regeln. Die Konsequenzen werden zu einem Klima-Lockdown führen und das soziale Gefüge Deutschlands auseinanderreißen. Das Gericht ignoriert dabei den mit hohen Unsicherheiten behafteten wissenschaftlichen Diskussionsstand und erweckt fälschlicherweise den Eindruck einer alternativlosen Gefahrenlage, schreibt Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, ein promovierter Chemiker, in seinem Buch „Unanfechtbar“.

In einer roten Daunenjacke lässt sich Angela Merkel im August 2007 vor einer atemberaubenden Kulisse der grönländischen Gletscherwelt fotografieren. Aus der Umweltministerin ist die Klimakanzlerin Angela Merkel geworden. Die Aufgaben der Kanzlerin beschränken sich damit nicht mehr auf das eigene Land, sondern vielmehr auf die gesamte Weltrettung. Tatsächlich leben wir in einer Welt, dessen Probleme nicht mehr auf der Ebene der nationalen Staaten zu lösen sind. Flüchtlingsströme, Pandemien, aber auch die Umwelt und Klimapolitik machen gemeinsame Anstrengungen erforderlich. Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, werden internationale Abkommen geschlossen, wie zum Beispiel das Klimaschutzabkommen von Paris, oder der neue anstehende WHO Pandemievertrag.

Die Frage ist, wie sich diese internationalen Verträge auf unser nationales Recht (Grundgesetz) auswirken und dieses sogar aushebeln. Aus dem Art. 20 a Grundgesetz ergibt sich jedenfalls keine unmittelbare Verpflichtung des Staates den gesamten Planeten zu retten, wie auch? Denn selbst wenn wir alle Kraftwerke abschalten würden, hätte dies für das Ziel das Klima und den Planeten zu retten, keinerlei Effekt. Richtigerweise ergibt sich für die BRD daher nur eine Verpflichtung die anderen Länder auf die Einhaltung des Abkommens von Paris aufmerksam zu machen, nicht aber die gesamte Industrie im nationalen Alleingang abzuschalten.
Diese internationalen Selbstverpflichtungen der Länder, werden aber jetzt in unser Grundgesetz hinein interpretiert, so wie der Klima-Beschluss des Verfassungsgerichts aus dem Jahre 2021. Rechtlich gesehen, ist es natürlich blanker Unfug aus einer freiwilligen internationalen Selbstverpflichtung eines Landes, ein verbindliches nationales Recht abzuleiten, zumal dies dann noch nicht mal auf einer gesicherten Datenlage basiert, wie beim Klima-Beschluss des Verfassungsgerichts. Der deutsche Anteil beim weltweiten CO2 Ausstoß beträgt grade mal 2%. Gleiches gilt für den WHO Pandemie-Vertrag, so lag der internationale Ratio für die Mortalität beim Corona Virus (SARS CoV-2) nach dem Prof. für Medizin und Epidemiologie von der Stanford University, John Ioannidis, jedenfalls bei 0,15% in der Bevölkerung.

Der Funktionalismus ist eine Theorie innerhalb der Internationalen Beziehungen, nach der das Zusammenwachsen von Staaten über die Delegation staatlicher Souveränität zugunsten über- oder zwischenstaatlicher Institutionen erfolgt. Und so finden freiwillige internationale Abkommen, die man im übrigen auch jederzeit wieder kündigen könnte, wie das Klima Abkommen von Paris, ihren Weg in das nationale Recht. Gleiches gilt für den WHO Pandemie-Vertrag, da nach den Corona Urteilen aus Karlsruhe ja nun folgendes gilt: die Grundrechte stehen den Menschen nicht mehr bedingungslos zur Verfügung, der Bürger muss sich die Grundrechte erst verdienen – zum Beispiel durch eine Gen-Spritze.

Klimaschutz und Seuchenbekämpfung stehen also nun de facto über dem Grundgesetz und nicht etwa umgekehrt. Gleiches gilt auch für die Flüchtlingspolitik, wo immer wieder zu Unrecht behauptet wird, das deutsche Asylrecht kenne keine Obergrenze. Mit Blick auf den Art. 20 GG, die Sozialstaatsgarantie, dürfte ein deutscher Sozialstaat aber kaum aufrecht zu erhalten sein, wenn jedes Jahr hunderttausende Asylsuchende zu uns kommen.

Published On: 18-Mrz-2024Views: 127559 words

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