Fuellmichs Sammelklage nun aus dem Knast

Nach der Verhaftung von Dr. Reiner Fuellmich scheint die Sammelklage die uns seit Jahren versprochen wurde nun endgültig am Ende zu sein. Hintergrund seiner Verhaftung war eine Strafanzeige von Dr. Justus Hoffmann, eines der Mitglieder des ursprünglichen Corona Ausschusses. Von Seiten der Staatsanwaltschaft ist der Vorwurf einer Untreue nach Paragraf 266 StGB erhoben worden, was letztlich zur Verhaftung Fuellmichs führte.

Was auch immer in der Strafanzeige des Kollegen Dr. Hoffmann stehen mag, ist mehr oder weniger unerheblich, denn eine Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nach einer Anzeige und einem bestimmten Paragrafen im Strafgesetz, sondern nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt, sogenannter Amtsermittlungsgrundsatz.

Daher stellt sich die Frage was Dr. Fuellmich nun im konkreten eigentlich vorgeworfen wird. Der Vorwurf der Untreue scheint sich dabei eben nicht auf die sogenannte Class Action des Verbraucherrechtsanwalts zu beziehen, sondern darauf dass er die ihm anvertrauten Gelder des Corona Untersuchungsausschuss treuwidrig dem Ausschuss entzogen hat.

Wichtig ist, dass man sich den Sachverhalt im Detail anschaut. Wie wir bereits wissen, gab es nicht nur einen Corona Untersuchungsausschuss, sondern mindestens zwei. Der erster Ausschuss war ein Zusammenschluss von insgesamt vier Personen. Diese vier Personen waren: Dr. Reiner Fuellmich, Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer. Ein Prof. Stefan Homburg wollte erst gar nicht mitmachen, da er darauf bestanden hatte, dass wirklich eine Stiftung vorliegt und die Dinge „sauber geregelt“ sind, in weiser Voraussicht, hielt er es daher für besser dem Ausschuss fernzubleiben, eine Einstellung die ihm heute zu Gute kommt.

Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist es beim ursprünglichen Corona Aussschuss nie gekommen, rein rechtlich handelt es sich daher um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – eine GbR. Per Videobotschaft empörte sich Fuellmich bereits in der Vergangenheit darüber, dass Dr. Hoffmann und Antonia Fischer auf die anteilsmäßige Verteilung der Spendengelder hingewiesen hatten und auch bestanden haben. Er sei jedoch nicht bereit diese Spendengelder durch vier Personen zu teilen. Rein rechtlich gesehen kommt es auf den Arbeitseinsatz jedoch überhaupt nicht an, sondern lediglich darauf dass hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit insgesamt vier Personen gegründet worden ist, jeweils zu gleichen Anteilen, also 25%.

Nachfolgend gründeten Viviane Fischer und Dr. Fuellmich daher auch einen zweiten Corona Ausschuss in Form einer Kapitalgesellschaft (UG). Ich bin der Ansicht, dass die Gründung dieser UG bereits treuwidrig gegenüber dem ursprünglichen Corona Ausschuss in Form einer GbR gewesen ist. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft die letztlich den gleichen Inhalt und Zweck hat wie die ursprüngliche GbR, würde voraussetzen dass eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot stattgefunden hat. Ob dies der Fall ist, kann ich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen, wage ich aber zu bezweifeln. Würde dies allerdings stimmen, wären Viviane Fischer und Dr. Fuellmich dazu verpflichtet gewesen, sämtliche Spenden an die ursprüngliche BGB Gesellschaft zurückzuführen. Dabei handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern rein um einen zivilrechtlichen Anspruch.

In strafrechtlicher Hinsicht kann dies jedoch dahingestellt bleiben, denn Fuellmich war weder bereit der ursprünglichen GbR, noch der Kapitalgesellschaft, die er anschließend zusammen mit Viviane Fischer gründete, die entsprechenden Anteile aus dem Spendengeldern abzuführen. Teilweise begründete er dies damit, dass er noch offene Rechnungen, wie Hotelrechnungen, habe. Seine Rechtsanwältin Dagmar Schön behauptete nun in einem Interview mit Roger Bittel, dass die Spenden gar nicht bei Herrn Fuellmich eingegangen seien, sondern sich bei einem der Mitglieder des ursprünglichen Corona Ausschusses befinden würden. Dies widerspricht nicht nur der bisherigen Darstellung Fuellmich selbst und sollte sich diese Aussage als falsch herausstellen, würde sich auch die Anwältin Schön selbst strafbar machen und zwar wegen einer falschen Verdächtigung.

Dass an der Aussage von Dagmar Schön jedoch etwas dran sein könnte ist mehr als unwahrscheinlich, denn immerhin hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen dringendem Tatverdacht gegen Dr. Fuellmich veranlasst und daher kann man sich sicher sein, dass entgegen der Aussage der Anwältin Schön, Gelder eben nicht bei einer anderen Person als Reiner Fuellmich selbst angekommen waren. Wie der Presse zu entnehmen war, hat Fuellmich diese Gelder dann anschließend für persönliche Zwecke verwendet, teilweise auch auf das Konto seiner Ehefrau transferiert, darin manifestiert sich der Vorwurf der Untreue.

Wie Frau Viviane Fischer auch mitgeteilt hatte, gab es bei dem zweiten Corona Untersuchungsausschuss eine Befreiung vom Wettbewerbsrecht, sodass es jedenfalls möglich war, dass Fischer und Fuellmich im Anschluss an die Trennung (Folge 125 Corona Untersuchungsausschuss) jeweils ihre eigene Version des Coronaausschusses machen konnten.

Gleichwohl hätte Fuellmich die bei ihm eingegangenen Spendengelder an die anderen Mitglieder des Coronaausschusses verteilen bzw. ausschütten müssen. In dem Zusammenhang kam es auch dazu das Fuellmich 700.000 € in sein Haus steckte, als sogenannten Wertspeicher. Nach dem Verkauf des Hauses erstattete Dr. Fuellmich diese 700.000 € jedoch nicht, so jedenfalls die Aussage von Viviane Fischer. Gegen diese Behauptung versuchte Fuellmich eine Unterlassungserklärung gegenüber Viviane Fischer zu erwirken. Allerdings scheiterte er dabei vor Gericht. In diesem Verfahren hatte ich Frau Viviane Fischer vertreten. Fuellmich und dessen Anwalt konnten nicht ansatzweise glaubhaft vortragen, dass die Aussage von Viviane Fischer unrichtig war.

Es ist daher davon auszugehen, dass Fuellmich das Geld für sich behielt und eben nicht wie versprochen an den Ausschuss, in welcher Variante auch immer kann dahingestellt bleiben, also die ursprüngliche GbR oder die UG mit Viviane Fischer, zurückführte. An diesem Verhalten ist die Zueignungsabsicht der ihm anvertrauten Gelder zu erkennen, es manifestiert sich also die Absicht das Geld für sich zu behalten, mithin liegt eine Untreue im Sinne des Paragraf 266 StGB vor. Anschließend verschwand Fuellmich nach Mexiko und meldete sich regelmäßig über den Journalisten und Streamer Roger Bittel mit weiteren Informationen zu seiner Sammelklage.

Ob er sich auch im Hinblick auf die Sammelklage einer Untreue strafbar gemacht hat, kann ich nicht abschließend beurteilen.Tatsache ist jedoch, dass diese Sammelklage nie auf den Namen Fuellmich selbst lief, sondern auf den Kollegen Marcel Templin. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hat Fuellmich auch Gelder aus dem Sammelklage Topf dafür verwendet einen Kredit auf sein Haus zu sichern und zwar in Höhe von 500.000 € . Der Verkaufspreis des Hauses betrug wohl 1,3 Millionen €. Nun kann sich jeder einfach ausrechnen, bei einer Kreditbeleihung von 500.000 € und 700.000 € Fuellmichs Eigenanteil an dem Haus offensichtlich gleich Null gewesen sein muss.

Immerhin war der Kollege Templin dann so schlau, die für die Sammelklage gedachten Gelder in Höhe von 500.000 € insofern zu sichern, als er diesen Teil des sogenannten Wertspeichers pfänden ließ, damit diese nicht ebenfalls im Nirvana verschwanden.Genau dies trieb dem vermutlich hoch verschuldetem Verbraucherrechtsanwalts die Zornesröte in die Augen.

Hinsichtlich der Sammelklage, auch als Class Action bezeichnet, besteht ein allgemeiner Fehlglaube. Dieser Fehlglaube besteht darin, dass stets behauptet wird Fuellmich habe eine Klage versprochen. Dies hat Dr. Reiner Fuellmich jedoch nie getan, denn erstens läuft der Vertrag gar nicht auf seinen Namen, sondern auf den Namen des Kollegen Marcel Templin, und zweitens ist in dem Vertragswerk lediglich von vorbereitenden Handlungen die Rede – nicht aber von einer Klage. Dies wird deutlich wenn man sich die FAQ auf der Webseite anschaut, im Vertragswerk selbst ist dagegen nur die Rede von gegebenenfalls Klageerhebung in den USA oder in Deutschland.

Von einer Klage in Kanada, in Südamerika, oder bei den Indianern in Neuseeland ist dort gar nichts zu lesen. Ein genauer Vertragsinhalt ist für mich auch nicht ersichtlich, dieses Vertragswerk beinhaltet nicht die wesentlichen Vertragsbestandteile, mit anderen Worten: der Vertragspartner weiß im Grunde genommen überhaupt nicht was das genaue Ziel seiner Zahlung in Höhe von 800 € sein soll, die sogenannten essentialia negotii.

Es ist auch fraglich, ob es sich hierbei bereits um einen Betrug im Sinne des 263 StGB handelt. Bei einem Betrug muss es regelmäßig zu einer Täuschungshandlung kommen, aufgrund dieser Täuschung verfügt der Geschädigte anschließend über sein Vermögen und erleidet einen Vermögensschaden. Die Frage ist, ob man dies behaupten kann, oder ob die Teilnehmer der „Class Action“ einfach einen Rückzahlungsanspruch gegenüber Marcel Templin besitzen. Nach meiner Erfahrung bezahlt Marcel Templin anstandslos die 800 € an die Teilnehmer zurück, mithin fehlt es ihm an einer Zueignungsabsicht, welche Voraussetzung für ein Betrug wäre. In Betracht kommt jedoch ein versuchter Betrug und zwar in gemeinschaftlicher Begehungsweise gemäß Paragraf 25 StGB Abs.2, zusammen mit Dr. Reiner Fullmich. Oder ein Betrug von Fuellmich auch gegenüber Templin, der auch der ahnungslose Mittelsmann gewesen sein könnte.

Ob dem so ist, muss, ebenfalls die Staatsanwaltschaft herausfinden, bzw. beurteilen . Aus meiner Sicht ist es jedenfalls so, wenn man Menschen einen Vertrag „aufschwatzt“ stets öffentlich behauptet, man wolle und könne vor Gericht ziehen, auch wenn das Vertragswerk dies gar nicht beinhaltet, dann täuscht man die Menschen und dies hat alleine Fuellmich getan und nicht Marcel Templin.

Ferner sind die von Dr. Fuellmich verbreiteten Theorien zur Klage gegen den PCR Test auch völlig abwegig . Jedenfalls fehlt es an jeder Kausalität, wenn eine Regierung einen gegebenenfalls unwirksamen Test als Beleg für das Bestehen einer weltweiten Pandemie nutzen möchte, so bleibt es trotzdem bei einer Staatshaftung, nicht hingegen bei einer Haftung gegenüber dem Hersteller des Tests – und genau dies wollte uns Fuellmich die ganze Zeit weismachen. Ebenso wie er verbreitet hat, dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten in Deutschland niemals erfolgreich sein könne, tatsächlich eine solche Klage aber gar nicht vor den Verwaltungsgerichten geführt werden würde, sondern gemäß Paragraf 823 BGB in Verbindung mit Art. 34 Grundgesetz vor den ordentlichen Gerichten – also den Zivilgerichten.

Ein weiterer Punkt, der für mich eher für einen Betrug als für einen juristischen Irrtum steht ist, dass eine Tätigkeit die auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, zwangsläufig nicht dazu führen kann, dass anwaltliche Vorbereitungsleistungen für 800 € jemals einen Mehrwert haben kann. Wenn eine Klage weltweit niemals von einem Gericht angenommen wird, dann sind meiner Ansicht nach nicht alle Gerichte bekloppt, sondern der Anwalt, der entgegen der ganz überwiegenden juristischen Expertise über Jahre es nicht schafft einen Prozess auf die Beine zu stellen. Als angeblich erfahrener Anwalt für Verbraucherrecht hätte Fuellmich dies doch erkennen müssen, dass sein Klage mangels Kausalität nicht zugelassen werden kann. Daher bin ich der Ansicht, dass ihm an der Stelle auch ein Vorsatz im Hinblick auf den Paragraf 263 StGB (Betrug) gemacht werden kann – oder er ist juristische einfach Inkompetent.

Wenn man den Betrugsvorwurf dahingestellt lässt, denn handelt es sich bei der Werbung welcher Reiner Fuellmich für diese „Klage“ betrieben hat, jedenfalls um einen Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte. Nach § 43b BRAO ist Werbung einem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Ich habe auch den Kollegen Dr. Justus Hoffmann auf diesen Punkt angesprochen, dieser meinte jedoch, dass ein berufsrechtlicher Verstoß nicht in Betracht käme, da es sich bei der Werbung im Einzelfall für die Class Action um eine Tätigkeit Fuellmichs handeln würde, die er aufgrund seiner amerikanischen Anwaltszulassung betrieben habe und dort sei dies erlaubt. Diesbezüglich vertrete ich eine andere rechtliche Ansicht. Erstens ist bei dem Vertrag auch die Rede von einer Klage gegebenenfalls in Deutschland und zweitens war das Publikum an das Fuellich sich wandte jedenfalls nicht die US Bevölkerung, sondern Mandanten aus dem deutschsprachigem Bereich. Ob daher die Anwaltskammer in Göttingen bereits aktiv geworden ist kann ich nicht beurteilen, dies würde mich jedenfalls nicht wundern, auch nicht wenn Fuellmich deshalb seine deutsche Zulassung verlieren würde.

Nun sitzt Fuellmich also im Knast und ebenso wie Michael Ballweg kann dies selbstverständlich nicht daran liegen, dass diese Menschen gegen das Recht verstoßen haben, sondern dass es sich ausschließlich um einen angeblich politischen Prozess handelt. Deshalb muss der gesamte Staat nun auch korrupt sein. Insofern haben die führenden Köpfe der Querdenkerbewegung schon gut vorgearbeitet, egal was ihre Idole auch tun – Schuld sind immer die anderen, aber nie sie selbst. Wer sich aber auf die Fahnen geschrieben hat gegen Unrecht und Korruption vorzugehen, von dem erwarte ich dass er dies selbst auch vorlebt. Der Schaden der hier entstanden ist, ist daher auch weit größer als der finanzielle Schaden der den Mitgliedern des Corona Ausschusses entstanden ist, oder den aufrichtigen Spendern und Mitstreitern der Class Action.

Es ist der Vertrauensverlust in die eigene Szene, die sich mit diesen Spendensammlungen ihre Glaubwürdigkeit selbst zerschossen hat. Ihre führenden Köpfe haben eben nicht das getan, was im Sinne einer Menschheitsfamilie – die sie die ganze Zeit gepredigt haben – erforderlich gewesen wäre, die Spendengelder im Sinne des Widerstandes einzusetzen und zu verteilen. Sie haben das Geld vielmehr für ihre Häuser, Immobilien und ihre Goldnuggets verwendet und genau darin liegt auch der Schaden der hier entstanden ist, das die Mehrheit der sogenannten Querdenker nicht mehr an die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit ihrer führenden Köpfe glaubt. Abschließend stellt sich noch einer weitere Frage, ging es diesen Personen tatsächlich nur um das Geld, oder hatten sie vielleicht eine andere Agenda. Diese Agenda könnte zum Beispiel lauten dem Widerstand das Geld zu entziehen und einen seriösen Widerstand damit zu verhindern. Tatsache ist jedoch, dass Millionen Spendengelder nicht im Sinne der Sache eingesetzt worden sind und auch nicht so, dass hier ansatzweise irgendwelche Strukturen aufgebaut worden wären.

Fuellmich hat derzeit ganz andere Probleme, sein Hauptproblem ist neben der Justiz allerdings seine Glaubwürdigkeit, die er in meinen Augen längst verloren hat. In dem Sinne scheint es mir nun die Aufgabe der Kollegin Dagmar Schön zu sein, nun trotz aller juristischen Vorwürfen die Glaubwürdigkeit ihres Mandanten weiter aufrechtzuerhalten, damit auch weiterhin Spendengeld reinkommt. Nun können Sie natürlich behaupten, der Pankalla sei ein Spalter. Dies ist eine Frage des Anspruchs, mein Anspruch war es jedenfalls mehr zu erreichen als drei Großbühnen, eine Talkshow und einer sinnlose Sammelklage bei den Indianern. Insofern bin ich von den verpassten Möglichkeiten einer Bewegung der ich durchaus Potenzial zugemessen habe sehr enttäuscht, mit Millionen Spendengeldern hätte man aus meiner Sicht weitaus mehr erreichen können, dies kann man als Spaltung bezeichnen, oder vielleicht auch als Realismus – die Bewertung liegt alleine bei ihnen.

Published On: 22-Okt-2023Views: 53502390 words

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