Computerschnüffelei durch den Chef

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, Computerschnüffelei durch den Chef geht nicht. Jedenfalls dann, wenn der Chef Sie völlig ohne Grund komplett überwacht. Ein Rumäne hatte geklagt, da er entlassen wurde, nur weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers Nachrichten an Verwandte verschickt hatte. Das Unternehmen hatte die Unterhaltung aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter vorher über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu informieren. Es geht um die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Es bedarf vor einer Überwachung immer einer Abwägung zwischen der Selbstbestimmung des Arbeitnehmers und den berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber einen berechtigten und konkreten Verdacht hat, so kann er den Mitarbeiter auch überwachen, aber eine dauerhafte und grundlose Überwachung aller Mitarbeiter geht zu weit. Angestellte können also nicht einfach „ins Blaue hinein“ überwacht werden. So entschied kürzlich auch das Bundesarbeitsgericht. Letztlich sind solche Fälle immer eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Published On: 18-Sep-2017Views: 5992159 words

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