Verunglimpfung des Staates
Über die Änderung § 140 StGB, die Billigung von [...]
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Der Kollege Ivan Künnemann hatte mich schon vor Hannover [...]
Es gibt keine Begründung für die Einrichtung der 30er [...]
Was passierte bei der Demo Tiergarten in Berlin am [...]
Einziehung eines Geldbetrages nach § 73c StGB. Nach 73c StGB kommt es nach einer Straftat zur Einziehung eines Geldbetrages, der dem Wert des Erlangten entspricht. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen, nach § 73c StGB.