Klima-Kids: Ziviler Ungehorsam oder doch Gewalt?

Während bei den Corona-Demos niemals über die Inhalte berichtet wurde, rollen ARD und ZDF den Klima-Demonstranten den roten Teppich aus. Sogar die Polizei wartet brav, bis die Medienvertreter ihre Fotos von Greta und Co. gemacht haben.

Ich erinnere mich noch, als mein Kollege Markus Haintz in Berlin von der Polizei ohne Vorwarnung von hinten niedergerissen wurde und ein Uniformierter in Kampfmontur die Friedensaktivistin Friederike de Bruin brutal gegen die Wand schleuderte und dabei schwer am Kopf verletzt. Die zierliche Frau ist wegen »Landfriedensbruch« angeklagt. Rückblick 2021, Berliner Tierpark: Der Journalist Boris Reitschuster berichtet von einer russischen Polizei-Taktik. Immer wieder werden Menschen rausgepickt und ohne jede Vorwarnung zu Boden gerissen. Polizeibeamte brechen bei genau so einer Aktion meinem Mandanten Thomas G. eine Rippe und einen Finger, sie drücken ihm mit den Fingern in die Augen und führen ihn mit runtergelassener Hose ab. Seine Frau, die ihn aus Angst umarmt, kommt wegen »Gefangenbefreiung« vor Gericht.

Bei der Erfassung und Ahndung von Polizeigewalt versagen die Behörden in Deutschland systematisch, so die Einschätzung des ehemaligen UN Sonderberichterstatters für Folter Nils Melzer. Dieses Fazit zog der Menschenrechtsexperte im April 2022 aus seinem Austausch mit der Bundesregierung. Während Demonstrierende teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt »bis niemand mehr hinschaut«. »Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.« Arroganz sei gefährlich, berichtete Melzer. »Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.«

Behördenversagen kein Zufall
Ähnlich erschütternd sind meine Erfahrungen mit den Gerichten und vor allem der Staatsanwaltschaft. Gegen die Polizisten, die meinem Mandanten Thomas G. die Rippen brachen, haben wir Strafanzeige erstattet, aber es passiert nichts. Eine andere Mandantin von mir rief bei ihrer Festnahme, dass sie an der Schulter operiert ist, dies hinderte die Polizei nicht daran, ihr die Schulter zu zerreißen, und ihr Mann wurde zu Boden gerissen und dabei schwer verletzt. Wieder derselbe Vorwurf: Gefangenbefreiung. Ermittlungen gegen die Polizeibeamten gab es nicht.

Anzahl der Berichte in den Mainstream-Medien zu diesen Vorfällen: Null. Beiträge über die massive Polizeigewalt gegen die Corona-Demonstranten, passen nämlich nicht ins Narrativ. Die ausgegebene Devise: »Die Querdenker radikalisieren sich.« Dabei geht und ging von den Teilnehmern der zahlreichen Demos für Freiheit und Selbstbestimmung und gegen sinnlose Maßnahmen keine Gewalt aus. Von der sinnlosen Brutalität der Polizeibeamten gegenüber diesen Menschen ist in den öffentlich-rechtlichen Sendern keine Rede. Ganz anders aber bei den Demos der Klima-Retter. Der Journalist Martin Lejeune besucht mich in Köln, er ist in der Gegend, da er aus Lützerath berichten will. Er erzählt, dass die Klima-Demonstranten in aller
Ruhe eine Art Schutzwall aufbauen können, sogar eine Gasflasche wird in eine Straße einbetoniert.

Vis compulsiva: ein Verhalten wird aufgezwungen

Bereits bei den Klima-Klebern von der »Letzten Generation« fiel mir auf: Bereitwillig treten Polizisten zur Seite, damit noch ein Bild oder Interview gemacht werden kann. So auch in Lützerath: Polizeibeamte nehmen eine kichernde Greta Thunberg fest, sie fahren andere Demonstrantinnen auf dem Bollerwagen weg, die dabei ihre Schilder in die Kameras der Fotografen halten können.

Im Fernsehen eine »Sondersendung« bei Anne Will. Als Gäste sind vier Grüne eingeladen und der NRW-Innenminister ist zugeschaltet, der Vorwurf lautet: schlimme Polizeigewalt gegen die Klima-Kids. Dabei sind die Aussagen nicht haltbar, wie sich später eindeutig herausstellt. Immer wieder wird betont, es handele sich, um absolut friedliche Klima-Proteste, ohne Gewalt. Dabei sind die Nötigungen gegenüber Autofahrern nach Paragraph 240 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtlich selbstverständlich als Gewalttaten einzustufen, es handelt sich dabei um eine Form der psychischen Gewalt, wie wir seit dem Laepple-Urteil wissen.

Nach Paragraph 240 StGB wird bestraft, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Einigkeit besteht darin, dass Gewalt in zwei Formen angewendet werden kann: als vis absoluta (dabei wird dem Opfer durch körperliche Einwirkung die Willensbildung oder seine Betätigung unmöglich gemacht) und als vis compulsiva (dabei wird dem Opfer ein bestimmtes Verhalten aufgezwungen). Der Bundesgerichtshof entfernte sich beim Laepple Urteil von der Erfordernis physisch wirkenden Zwangs beim Opfer. Vielmehr nötige auch derjenige mit Gewalt, der psychischen Zwang ausübt. Laepple hatte sich als Protest gegen zu hohe Ticketpreise vor eine Straßenbahn gesetzt, seit dem ist auch die vis compulsiva als Gewalt anerkannt. In den Altmedien hören wird davon aber nichts, stattdessen wird ständig das unwahre Credo vom friedlichen zivilen Ungehorsam der Klima-Kids wiederholt.

Wo war eigentlich Anne Will, als Polizisten den Corona-Demonstranten in Berlin die Knochen brachen, hatte sie da mal wieder Sendepause zugunsten einer Tatort Doppelfolge? Die Devise der Mainstream-Medien: Wir berichten uns die Welt, wie sie uns gefällt, und wenn es uns nicht gefällt, berichten wir eben gar nicht. Aber bitte nennt uns nicht Lückenpresse, dann werden wir böse.

Published On: 29-Jan-2023Views: 225812 words

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