Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung haben ALG II Empfänger für Ihre Kinder im August 2015 einen automatischen Anspruch und müssen keine konkreten Antrag stellen um einen Zuschuss für den Schulbedarf zu erhalten. Hiermit sind, Schulranzen, Sportzeug-, Schreib -, Rechen-, zeichnen und Bastelutensilien mit eingeschlossen.

Achtung: Wer einen Kinderzuschlag (d.h. einen Zuschuss zum Kindergeld) oder Wohngeld vom Wohnamt bezieht, muss für diese Schulutensilien noch einen Antrag bei der Stadt stellen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine Einschulung oder eine Versetzung handelt. Im August sind immerhin € 70,00, im Februar € 30,00 zu gewährleisten vom Jobcenter.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt automatisch zu den genannten Terminen auf das Konto der leistungsberechtigten Person. Für wen genau besteht der Anspruch? Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen

Für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII ist kein Antrag erforderlich. Empfänger/Empfängerinnen von Wohngeld- und Kindergeld müssen die Leistungen zum Schulbedarf beantragen.

Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse).
Mit dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 10, spätestens ab Vollendung des 15. Lebensjahres, ist der Schulbesuch im Regelfall nachzuweisen. Der Nachweis muss erkennen lassen, welche Schule in welcher Jahrgangsstufe besucht wird; daneben ist das voraussichtliche Ende des Schulbesuches zu bescheinigen.

Für leistungsberechtigte Kinder im Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird der Schulbesuch wegen der bestehenden Schulpflicht unterstellt. Die Höhe des anerkannten persönlichen Schulbedarfs ist pauschaliert. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt automatisch zu den genannten Terminen auf das Konto der leistungsberechtigten Person.