Endlich hat der Bürger mal etwas von der EU. Denn: ausländische Versand­apotheken können ab sofort Rabatte auf Medikamente anbieten. Dies entscheid nun der Europäische Gerichts­hof (EuGH). Bisher galt in Deutsch­land für alle rezept­pflichtigen Medikamente der identische Preis. Dies verstößt gegen EU Recht, entschieden die Richter. Nach Auffassung der Richter stellen Fest­preise eine nicht gerecht­fertigte Beschränkung des freien Waren­verkehrs dar, da ausländische Apotheken von der Regelung stärker betroffen sind als inländische (Az. C-148/15). Ausländische Versand­apotheken dürfen daher künftig Rabatte gewähren.

Der Präsident der Bundes­ver­einigung der Deutschen Apotheker­verbände, Friedemann Schmidt, schlug gleich Alarm und sieht die deutschen Apotheken am Ende. Die Apotheken werben damit, dass Sie Ihre Kunden beraten und auch Notdienste haben, diese Notdienste lassen Sie sich aber auch fürstlich bezahlen! Offensichtlich haben die Apotheken bis heute nicht verstanden was Kundenservice bedeutet, statt dessen hat man sich lieber auf seiner Monopolstellung ausgeruht. Doc Morris hat mit dem Urteil auch einen Sieg für den Verbraucher errungen, dieser profitiert nun vom freien Warenhandel in der EU und günstigeren Preisen.