Jobcenter-Mitarbeiter müssen im Gegensatz zu Hartz IV Betroffenen nicht mit Geldkürzungen rechnen, wenn sie sich durch Nichtstun hervortun.
Eine Untätigkeitsklage ist meist die einzige Möglichkeit, um das Jobcenter dazu zu bewegen, endlich aktiv zu werden. Das Sozialgericht Gießen gab aktuell einer Klage aufgrund einer Behördenuntätigkeit statt und verpflichtete das Jobcenter-Wetterau dazu, über einen Hartz IV-Antrag endlich zu entscheiden. Darüber hinaus muss das Jobcenter die Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 250 Euro übernehmen. (Az.: S 27 As 686/12)
Begründung:
Das Jobcenter hat nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nach Antragstellung entschieden und hierfür auch keinen Grund genannt. Die Klage ist daher begründet“, so das Sozialgericht Wetterau.