Wie immer wird alles Neue erstmal schlecht gemacht, so auch das neue Mietrecht, welches heute (am ersten Mai 2013) in Kraft tritt. Zunächst ist die neue Kostenbremse zu beachten: demnach ist die Erhöhung der Miete von vermieten Wohnung nunmehr auf 15% alle drei Jahre, anstatt 20%, begrenzt. Die Nörgler bemängeln, dies sei nicht genug, da dies nicht auch für Neuvermietungen gilt. Was in den Medien jedoch total untergeht ist, dass es auch bei Neuvermietung längst eine Begrenzung gibt: die ortsübliche Vergleichsmiete. Liegt der Mietpreis über der ortsüblichen Miete kann der Mieter (ohnehin) mindern. Ist ist also ein oft erzähltes Märchen, dass es bei Neuvermietungen dem Mieter frei steht die Miete zu hoch anzusetzen wie er gerne möchte.

Weiterhin wird bemängelt, dass bei Sanierungen erst nach 3 Monaten die Miete gemindert werden kann. Da die Nebenkosten heutzutage enorm ansteigen, spart der Mieter beispielsweise bei Wärmedämmung enorm. Die Frage soll erlaubt sein, wie der Vermieter solche Maßnahmen durchführen soll bzw. ob er solche Maßnahmen in Angriff nimmt, wenn der Mieter der durch energetisch Maßnahmen profitiert, ihm sofort die Miete mindert.

Die Änderungen im Mietrecht sind daher keineswegs zum Nachteil der Mieter, wie gerne behauptet wird. Sie sind viel mehr zeitgemäß und ausgewogen. Dem Vermieter wird bei Sanierungen etwas entgegen gekommen, die Begrenzung auf 15% ist für die Mieter positiv.