Hartz IV und das Umgangsrecht. Sie leben getrennt möchten aber trotzdem ab und ab den „kleinen Zwerg“ sehen. Gar nicht so einfach, wenn man Bezieher von Hartz IV ist, denn die Fahrtkosten können einem oft einen Strich durch die Rechnung machen. Dies darf nicht sein, so beschloss das LSG Baden-Württemberg, den der Umgang dient dem Kindeswohl. Vgl. http://openjur.de/u/352866.html.

Bezieher von Hartz IV können daher die Kosten des Umgangsrechts als Mehrbedarf geltend machen. Hierzu gehören nicht nur Fahrkarten und Reisekosten, sondern u.U. auch die Kosten für die Übernachtung, wenn der Pfiffikus sehr weit entfernt lebt.

Wenn Sie Fragen zum Umgangsrecht oder Hartz IV haben, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Bezieher von SGB II in Köln und Umgebung kostenlos gegen Vorlage eines Beratungsscheins. Weitere Infos finden Sie auch in unserem Hartz IV Ratgeber.