Der EUGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob Ausländer in Deutschland auch Hartz IV bekommen. Hintergrund ist wohl auch die Zuwanderungswelle aus Ost-Europa. Die Geister die wir selbst gerufen haben. Nun müssen die Gerichte mal wieder das grade bügeln, was die Politik verbockt hat. Seien wir mal ehrlich, wir sind eine EU, warum sollen wir jemanden aus Gelsenkirchen helfen und jemanden aus Rumänien nicht? Angeblich sind wir doch eine Gemeinschaft. Freizügigkeit. Ich kann in der EU da sein wo ich will. Aber stimmt das wirklich? Nun steht ja fest, ja: aber nur dann wenn ich Geld habe, oder einen Job!
Die Freizügigkeit ist eine Freizügigkeit des Kapitals! , eine Freizügigkeit für Reiche. Denn Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Die Frau um die es in dem Fall ging, verfügte nämlich nicht über „ausreichende Existenzmittel“ und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Den Aufenthalt in Deutschland gibt es nämlich nur dann, wenn ich einen Job habe, oder wenn ich über „ausreichende Existenzmittel“ (auf deutsch: Kohle) verfüge. Was soll das denn für eine Freizügigkeit sein?!
Ich möchte mal wissen, wer sich die EU eigentlich ausgedacht hat. Man macht einen gemeinsame Währung, man beschließt die Freizügigkeit, aber irgendwie will das alles nicht richtig funktionieren. Dass dann ganz viele arme Teufel zu uns kommen, dies hätte man sich doch denken können, oder nicht? Dies zeigt ja nun mal wieder, dass man EU haben will, aber eben nicht richtig. Und dann frage ich mich, warum macht man dann keine richtige EU mit den Ländern die wirklich zusammen passen. Deutschland, Holland, Belgien, Italien, Spanien, Frankreich. Nein, nun will man auch noch die Ukraine haben. Und wenn das alles nicht funktioniert, dann müssen sich die Richter in Brüssel mal wieder eine Ausrede zugunsten der Politik ausdenken.
Zur geltenden Rechtslage: Wer als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem Pass. Anders bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft, ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder, kann er Hartz IV beziehen.
Im vorliegen den Fall hatte die Frau sich aber erst gar nicht arbeitssuchend gemeldet. Da kann man nur jedem Bulgaren und Rumänen raten, dies in Zukunft zu tun. Dies wird sich sicherlich auch schnell rumsprechen und dann steht dem Hartz IV Anspruch für Ausländer nichts mehr im Wege.
Ich hatte bisher ja eigentlich immer gedacht, Freizügigkeit bedeutet, dass ich in Europa da hinfahren oder hinziehen kann wo ich will. Nun weiß ich ja: ich kann zwar ans Meer ziehen, aber nur wenn ich Geld oder Arbeit habe. Wenn man es mit der EU ernst nehmen würde, dann müsste man Rumänen und Bulgaren auch Hartz IV zahlen und zwar vom ersten Tag an! Jetzt wird aber wieder getrickst, auf „beiden Seiten“. Ich bin der Meinung: man kann keine Länder unter eine EU Glocke stecken, die sozial so unterschiedlich aufgestellt sind. Gleiches gilt übrigens auch für unsere Währung. Da „leihen“ wir zur Zeit ja nur das Geld. Und irgendwann kommt der Weihnachtsmann nach Brüssel.