Schon seit längerem steht fest, dass Unternehmen, sofern Sie eine (Unter-) Seite auf Facebook betreiben, auch dort ein Impressum einrichten müssen. Hierfür reicht es nach der herrschenden Meinung aber schon aus einen Link auf die eigene Seite zu setzen. Nun hat das Landgericht Berlin im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass dies auch für Google Plus Seiten gilt.

Wer also auf der sicheren Seite sein will und eine Abmahnung vermeiden will, der sollte sich die Mühe machen zumindest einen Link auf das Impressums einzufügen. Wie dies am besten geht, erfahren Sie hier.

Das Berliner Gericht begründet die Entscheidung auch mit dem Verweis auf das Telemediengesetz. Aufgrund der weiten Formulierung von § 5 Telemediengesetz kann es jede Webpräsenz sein, auf der eigene geschäftliche Inhalte angeboten werden, vergessen Sie daher nicht auch ein Impressum auf Twitter, XING, LinkedIn, Youtube und anderen Blogs einzufügen.

Irgendwie scheint dies aber weltfremd, denn oft werden solche Einträge gar nicht vom Unternehmer selbst, sondern von Robots erstellt. So auch bei Google Plus. Wie schon „Die Welt“ berichtete verfolgt Google mit Ihren Google Plus Seiten einen aggressiven Kurs und erstellt die Webseiten automatisch. Dies wirft die Frage auf, wie man ein Impressum einrichten bzw. eine Pflicht dazu haben soll, wenn man gar nicht weiß, dass ein anderer Anbieter eine solche Seite „für mich“ eingerichtet hat? Das hier Ärger vorprogrammiert ist, ist offensichtlich.

Die neuen Medien stellen die Gerichten immer wieder vor neue Herausforderungen, wobei sich das Web schneller und dynamischer entwickelt, als unsere Gesetzeshüter passende Regelungen dafür finden können. Irgendwie erscheint es aber systemwidrig, dass deutsche Unternehmer für die Versäumnisse von Internet-Giganten wie Facebook, Goolge und Twitter erhalten müssen, nur weil diese nicht in der Lage sind ein Punkt wie „Pflichtangaben“ hinzuzufügen. Ich denke, dies sollte man von solchen global agierenden Internet-Unternehmen erwarten können.

Aber wie dem auch sei, überprüfen Sie Ihre Seiten in den Netzwerken. Überprüfen Sie Ihre Unternehmensangaben in Blogs und allen Webseiten auf den Sie geschäftliche Inhalte eingefügt haben und fügen Sie zumindest einen Link auf Ihre Impressumsseite ein, nur so können Sie Stress mit anderen Wettbewerbern verhindern. Denn eine Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen, der Streitwert im Wettbewerbsrecht liegt in der Regel bei 25.000 EUR. Da kommen schnell enorme Summen für Gerichte und Rechtsanwälte zusammen.