Geldgeschenke sind kein Einkommen. Seit April 2011 gilt: Geldgeschenke, – sofern sie das „übliche“ Maß nicht überschreiten – nicht mehr als Einkommen. Sie können also nicht mehr vom Hartz IV-Geld abgezogen werden!

Geldgeschenke bleiben Geschenke
Geldgeschenke müssen aber im Rahmen bleiben.Eine konkrete Begrenzung gibt es dennoch für Geldgeschenke zu besonderen Anlässen wie Kommunion oder Konfirmation: Kinder von Hartz IV-Empfängern dürfen dort maximal 3.100 Euro geschenkt bekommen. Ist es mehr, hält der Staat die Hand auf.

Bundessozialgericht, Aktenzeichen: B 14 AS 74/10 R