Wenn Sie selbst keinen Rentenantrag stellen, darf es das Jobcenter an Ihrer Stelle tun. In diesem Fall wird dann die Zahlung des bisherigen ALG II eingestellt!
Gericht hat bereits entschieden
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied in 2015, dass es einem Hartz IV-Empfänger bei Vollendung des 63. Lebensjahres zuzumuten sei, vorzeitig in Altersrente zu gehen. Und obwohl sich der Betroffene weigerte, seine Rentenunterlagen einzureichen, wurde die Zahlung an ihn abgebrochen. Mit den Rentenabschlägen muss man also leider leben. Übrigens werden pro Monat, den man vorzeitig Altersrente beansprucht, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Da Ihr reguläres Renteneintrittsalter mit 65 Jahren und 6 Monaten erreicht wäre, hätten Sie also für 30 Monate Abschläge in Kauf zu nehmen. Also 0,3 x 30: das entspricht 9 Prozent weniger Rente.
Fazit:Wenn Sie selbst keinen Rentenantrag stellen, darf es das Jobcenter an Ihrer Stelle tun. In diesem Fall wird dann die Zahlung des bisherigen ALG II eingestellt!
Urtei: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2015: L 3 AS 370/15 B ER