Hartz IV Regelsätze

Regelsätze ab 2019:
Zum 01.01.2019 wurden die Hartz IV Regelsätze wieder angehoben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von 416 Euro auf 424 Euro. Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 374 Euro auf 382 Euro.
Der Regelsatz ist da für: den Bedarf an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (Heizung gilt – KDU) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zudem sollten Hartz 4 Bezieher hiervon auch noch die Möglichkeit haben am kulturellen Leben teilzunehmen.
Regelsätze ab 2018:
Bezieher von Hartz IV können sich „freuen“, ab 1.1.2018 gibt es sage und schreibe 7 EURO mehr. Während im Wahlkampf Milliarden an Wohltaten versprochen werden, sieht die Realität weniger erbaulich aus. Nach den letzten Jahren, wo es stetig 5 Euro mehr gab, nun also 7 Euro. Die 7 Euro fangen nicht mal die Inflation auf, zudem kostet das Privatfernsehn dank DVBT-2 schon 6 Euro im Monat (mehr). Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) muss die Verordnung nur noch durch den Bundesrat „peitschen“.
Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 416 Euro im Monat – 7 Euro mehr als der Hartz-IV-Regelsatz 2017. Für Paare gibt es statt 368 Euro 374 Euro pro Partner. Der Regelsatz für Kinder bis zu 6 Jahren steigt um 3 auf 240 Euro im Monat. Für die 6- bis 13-Jährigen gibt es 296 statt 291 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren bekommen 316 statt 311 Euro.
Ein paar Turnschuhe und eine Jeans kosten schon 200 Euro. So viel Geld hat die soziale SPD also für Kinder übrig. Aber dank der EU bekommen ja auch Jugendliche die nicht in Deutschland wohnen Kindergeld. Während Manuela Schwesig ihr Kind auf die Privatschule schickt, denn mit dem Pöbel will man privat ja nichts mehr zu tun haben. Wen wundert es da, dass die SPD nach heutiger Umfrage nur noch 20% bekommt … Zeit für Gerechtigkeit!?
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