Ab dem 1. Januar 2015 erhalten Hartz IV-Empfänger mehr Geld. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 391 Euro auf 399 Euro pro Monat zu erhöhen – ein Plus von gut zwei Prozent. Auch die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche wird angehoben. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Alles wichtige zu den neuen Hartz IV Regelsätzen für das Jahr 2015 und den zusätzlichen Leistungen für Sozialhilfe-Empfänger erfahren Sie hier.

Die Hartz 4 Erhöhung 2015 passt sich zu 70 Prozent der Preissteigerung und zu 30 Prozent der Lohnentwicklung an. Laut einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts sei der Hartz 4 Satz derzeit noch vereinbar mit der Verpflichtung Leistungsempfängern eine „menschenwürdige“ Existenz zu sichern. Einmalige Zuschüsse müssten, dem Verfassungsgericht zufolge, von Sozialgerichten allerdings häufiger gewährt werden und somit erhöhten Stromkosten und Mobilitätsansprüchen Rechnung tragen, heißt es in der Meldung.