Leistungsberechtigte sollen schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche bekommen. Langzeitarbeitslose können zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben. Mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden. Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.
Qualifizierung: Für gering qualifizierte Beschäftigte soll es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen kassieren, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Meister-BAföG: Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 1. August mehr Unterstützung. Beim Meister-BAföG erhöhen sich nach Angaben der Bundesregierung nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Auch Bachelor-Absolventen können Meister-BAföG erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.
BAföG: Zum Wintersemester 2016 steigen für Schüler und Studierende die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich bekommen, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen werden zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG-berechtigt.