Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Die Beitragspflicht ist nicht mehr an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes gebunden, sondern an das Bewohnen einer Wohnung: Jeder Wohnungsinhaber muss einen pauschalen Rundfunkbeitrag von im Monat bezahlen. Dieser Beitrag sollte nun gesenkt werden, von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat. Aber nichts ist mit der Ersparnis. Anstatt alle vier Jahre im Parlament zu entscheiden, wie teuer die GEZ ist, soll die Gebühr nun an das BIP (Bruttoinlandsprodukt) gekoppelt werden. Um wie viel der monatliche Rundfunkbeitrag steigt, wenn der BIP-Index kommt, weiß die ARD-Vorsitzende Wille schon: von 17,50 Euro auf 18,28 Euro – im ersten Jahr.
Als Bezieher von Sozialleistungen können Sie sich nach § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von der Gebühr befreien lassen, einfach die Bescheinigung an die GEZ schicken! und bitte nicht vergessen.