Das Bundessozialgericht hat aktuell eine Klage eines jungen Vaters abgewiesen. Dieser wollte gegen die Ungerechtigkeit der Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV vorgehen. Elterngeld wird wie das Kindergeld nämlich beim SGB II als sogenanntes Einkommen angerechnet. Somit reduzieren diese Leistungen den Anspruch auf Hartz IV. Das Gericht wies jedoch die Klage zurück. Nach Auffasssung des obersten Sozialgerichts würden „die gesetzlichen Regelungen erfüllt“ (Az.: B 4 AS 25/15 R). Einen Verfassungsbruch konnten die Richter nicht sehen, obwohl andere Sozialleistungsbezieher nicht eine Einkommensanrechnung fürchten müssen.

Mindestlohn: Im Elektrohandwerk steigt die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen.