Viele Hartz 4 Bezieher fragen sich, ob Sie in Zukunft noch TV schauen können, denn es kommt DVB-T2. Unter dem Deckmantel des technischen Fortschritts wird aus dem deutschen Free-TV auf allen Übertragungskanälen ein Pay-TV gemacht. Für den Empfang von  DVB-T2 wird eine Card oder ein Receiver benötigt, dieser kostet ca. 60 EUR, hinzukommt kommen monatliche 6,90 EUR (PRO GERÄT), wenn man auch private TV Sender sehen möchte. Werden diese Kosten vom Jobcenter übernommen? Ich würde sagen: nein! Denn grundsätzliche besteht kein Anspruch auf ein TV Gerät, warum dann für technische Zusatzgeräte? Ferner wird es mit Sicherheit so sein, dass die Ämter davon ausgehen, dass unser „Staatsfernsehen“ ausreichend ist. Wer braucht schon RTL, oder Pro7? Dies haben sich wohl auch die TV Sender nicht überlegt,  die durch die Einführung von HD TV abkassieren wollen.

Hoffnung macht da noch das Urteil des Sozialgericht Frankfurt (AZ: S 17 AS 388/06 und AZ: S 17 AS 87/08), demnach gibt es zumindest einen gebrauchten TV. In der Urteilsbegründung heißt es, dass ein Fernseher zu den „sozialüblichen Standards“ gehört. Die Kosten müssen nun die Hartz IV-Behörden übernehmen. Einen generellen Anspruch auf einen Fernseher gebe es allerdings nicht, so die Sozialrichter. Deshalb wird es demnächst wohl auch so sein, dass Privat TV zum Luxus wird und Hartz 4 Bezieher froh sein können, wenn Sie in den Mietnebenkosten einen Kabelanschluss haben. Aber auch hier wird bald abgeschaltet, das analoge Kabel wird nämlich durch das digitale Kabel ersetzt, dann heißt es auch hier: Receiver benötigt, sonst bleibt der Bildschirm schwarz.

Spätestens 2022 dürften die Privatsender dann auch die SD-Ausstrahlung über Satellit stoppen, für die sie – neben der HD-Übertragung – zusätzlich an die Satellitenbetreiber zahlen müssen. TV wird dann also spätestens 2022 zum Luxus. Ich halte dies eindeutig für einen Verstoß gegen den Grundsatz zur Teilhabe. Viele Hartz 4 Bezieher sind ohnehin nur zuhause, weil Sie kein Geld zu ausgehen haben. Dort können Sie dann in Zukunft noch den Tatort schauen, wenn Sie sich die 60 EUR für den HD Receiver vom Mund abgespart haben. Dies ist der gleiche Irrsinn wie beim Strom. Laut Regelsatz entfallen für einen ein Personenhaushalt monatlich 35 EUR auf den Strom, in der Realität zahlt man 100 EUR für Strom. Während die reichen, grünen Gutbürger die Umwelt retten, indem Sie den teuren deutschen Strom zahlen, wird bei Hartz IV Beziehern immer häufiger der Strom abgedreht.

Die schöne neue Medienwelt – nichts für Hartz 4 Bezieher. Schon alleine der Name freenet.tv ist eine Frechheit. Free ist dort nämlich gar nichts mehr …

UPDATE: nun hat das Sozialgericht Berlin entschieden, das Sozialamt muss Kosten für Umstel­lung nicht über­nehmen, wie schon vermutet …