Ab 100 Euro Rückstand kann eine Stromsperre drohen. Gemäß § 19 Strom GVV sind Energieversorger berechtigt, ab einem Rückstand von 100 Euro die Stromlieferung zu kappen. Die Ankündigung einer Stromsperre muss mit einer Frist von mindestens vier Wochen erfolgen.

In Zeiten steigender Energiepreise geraten immer mehr Hartz IV Bezieher in Rückstand mit der Zahlung bei Ihrem Energieversorger. Aber was soll man tun, wenn einem der Strom abgedreht wird? Gespräche mit der Rheinenergie verlaufen nach Angaben eines meiner Mandanten so:

Waschen Sie sich die Hände doch einfach mit kalten Wasser, das mache ich auch.“ Da man mit dem Versorger oft nicht weiter kommt, bleibt dann nur der Gang zum Amt. Aber auch da stößt man oft auf taube Ohren, wenn es um Stromschulden geht.

Die Sozialrichter stellten klar, dass das Jobcenter verpflichtet sei, ein unterstützenden Darlehen zum Ausgleich der aufgelaufenen Stromschulden zu gewähren, um die Sperrung des Stroms zu vermeiden.

Das Gericht erklärte ausdrücklich, dass der Hartz IV Empfänger dringend auf die Stromlieferung angewiesen sei und die Stromsperre nur mit der Hilfe eines Darlehens durch das Jobcenter abgewendet werden kann.

Allerdings muss das Jobcenter nur dann ein Darlehen an Hartz IV Empfänger zur Abwendung der Stromsperre leisten, wenn kein trifftiger Grund dagegen spricht, wie beispielsweise ein offensichtlich verschwenderischer Umgang mit der Energie.

(Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B)