Arbeitsuchende dürfen nicht zum Spielball zwischen Zuständigkeiten werden! Menschen ohne Einkommen dürfen nicht zwischen die Stühle sozialer Zuständigkeiten geraten. Hat ein Jobcenter Zweifel an der Erwerbsfähigkeit eines Antragstellers, darf es daher nicht einseitig die Leistungen streichen, wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Donnerstag, 23. Juni 2016, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: L 9 SO 427/15 B ER). Danach soll das Jobcenter in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt die Zuständigkeit klären.