Rechtsanwalt bei Beschlagnahme

Im Strafprozessrecht bezeichnet die Beschlagnahme eine zwangsweise Sicherstellung. Die strafprozessuale Beschlagnahme kann Beweismittel erfassen, sowie Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände nicht anders in den Besitz der Behörde gelangen können, was insbesondere immer dann der Fall ist, wenn die Herausgabe verweigert wird.

Sollten die Beamten (Polizei) anlässlich der Durchsuchung also Gegenstände bei Ihnen mitnehmen wollen, ist hierfür eine freiwillige Herausgabe durch Sie erforderlich. Eine Beschlagnahme muss (ebenso wie eine Durchsuchung) nämlich richterlich angeordnet werden – oft passiert dies aber im selben Beschluss wie die Hausdurchsuchung.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Dokument, in dem steht, dass die Herausgabe freiwillig erfolgt, sondern wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt. Einer Beschlagnahme sollte Sie ausdrücklich widersprechen. Zudem muss Ihnen eine exakte Aufstellung der beschlagnahmten Gegenstände übergeben werden. Achten Sie dabei auf Vollständigkeit und Identifizierbarkeit der Gegenstände.

Je nach Beschlagnahmegegenstand und Grund erfolgt die Beschlagnahme unterschiedlich:
bei beweglichen Sachen durch den Gerichtsvollzieher
bei Beschlagnahme eines Grundstücks durch das Vollstreckungsgericht
bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen durch Zustellung eines Pfändungsbeschlusses
ein Beschlagnahme durch die Polzei kann erfolgen, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.