Hartz IV und Probleme mit dem Umzug

Hartz 4 und der Umzug. Ein Dauerbrenner! Denn immer wieder kommt es zu Problemen mit dem Jobcenter, wenn ein Empfänger von Arbeitslosengeld II umziehen will, oder muss, oder gar soll.

Fall 1: Sie sollen umziehen. Früher eher ungewöhnlich, doch in Zeiten wo das JC jeden Euro umdrehen muss nehmen zu. Daher wird nun immer öfter geprüft, ob Ihre Miete nicht zu teuer ist. Ist dies der Fall, bekommen Sie ein Schreiben, dass Sie sich günstigeren Wohnraum suchen sollen, ansonsten wird Ihre Mieter nicht mehr zu 100% vom Jobcenter (JC) übernommen. Die gute Nachricht, das JC muss zahlreiche Kosten übernehmen. Vom Inserat bis zum Markler, sogar die Umzugskosten können ggf. vom JC getragen werden, dies kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Wichtig: lassen Sie sich den Umzug vorab schriftlich genehmigen, indem Sie dem JC den neuen Mietvertrag vorlegen. Ohne schriftliche Genehmigung vertun Sie sich zahlreiche Leistungen wie eine neue Erstausstattung.

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Fall2: Sie müssen umziehen. Hierfür brauchen Sie einen wichtigen Grund. Ein solcher Grund kann u.a. sein, dass Sie eine neue Arbeit an einem anderen Ort gefunden haben, oder dass Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, zB bei Schimmelbefall (Unbewohnbarkeit der Wohnung). Ferner können gesundheitliche Gründe oder Ärger mit dem Vermieter zum Umzug berechtigen. Ich berate Sie gerne, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch auf eine neue Wohnung haben.

Fall 3: Sie wollen umziehen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie einen neuen Lebenspartner gefunden haben und mit diesem zusammen leben wollen. Dies kann aber auch dann der Fall sein, wenn Sie sich von Ihrem aktuellen Partner trennen wollen, zB wenn Sie sich scheiden lassen wollen. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten vorab anwaltlich beraten, damit der Umzug gelingt.