Was ist Beratungshilfe?

Das Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen bietet hier die Grundlage. Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie einen Hartz 4 Antrag ausfüllen müssen, dies kann jedem alleine zugemutet und getraut werden! Eine Anspruch auf Beratungshilfe haben Sie also dann, wenn es um rechtliche Probleme mit dem Jobcenter geht.

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden. Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung, durch die in bestimmten Rechtsangelegenheiten außergerichtliche Rechtsanwaltskosten einmalig (bis auf eine Selbstbeteiligung von 15 Euro – dies müssen Sie beim Anwalt bezahlen, nicht beim Gericht) übernommen werden können.

Die eigentliche Beratung findet üblicherweise nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst auszuwählenden und zu beauftragenden Rechtsanwalt statt. Je nach Ihrer persönlichen Lage verzichte ich auch auf die 15 EUR Selbstbeteiligung, die Hartz IV Beratung in Köln ist dann für Sie auch kostenlos. Sollte es sich um eine Angelegenheit handeln die vor Gericht stattfindet, so beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe – die Beratungshilfe ist also nur für außergerichtliche Tätigkeit, wie Ärger mit dem Jobcenter, zum Beispiel bei falschen Bescheiden. Ich kann dann für Sie auch einen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen, wenn Ihnen Leistungen nicht bewährt werden, falsch berechnet wurden, oder gar zurück verlangt werden.

Unter welchen Voraussetzungen wird Beratungshilfe bewilligt?

  • Der Rechtssuchende kann die Mittel für eine anwaltliche Beratung nicht (auch nicht teilweise) selbst aufbringen
  • Es handelt sich um eine Angelegenheit, in der auch ein Selbstzahler einen Anwalt aufsuchen würde (d.h. eigene Handlungsmöglichkeiten sind erschöpft)
  • Es sind keine anderen Hilfsmöglichkeiten gegeben (Rechtschutz, Schuldnerberatungsstelle, Mieterverein, Jugendamt)
  • Es ist noch kein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig

  • Sie haben den Erstwohnsitz im Bezirk des jeweiligen Gerichts (Köln)

Beratungshilfe

Für die Beratungshilfe erteilt Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein für eine Beratung beim Rechtsanwalt. Den Beratungshilfeschein für Beratung und Vertretung beim Rechtsanwalt können Sie mittels der dazu benötigten Nachweise beim zuständigen Amtsgericht – Rechtsantragsstelle- mündlich oder schriftlich beantragen.

Der Antrag sollte vor (!!!) der rechtsanwaltlichen Beauftragung gestellt werden. Bevor ich mit Ihnen einen Termin machen kann, müssen Sie sich den Beratungshilfeschein besorgt haben, sonst heißt es nachher: Sie haben ja schon einen Anwalt. Daher bitte ERST den Schein holen und dann einen Termin machen. Die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Köln liegt im 3. Stock, Zimmer 329. Dort müssen Sie montags bis freitags bis spätestens 10:30 Uhr eine Wartemarke ziehen, um dann dort bis 12:00 Uhr vorsprechen zu können. Außer den Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen (Kontoauszüge, siehe Anlage auf Antrag der Beratungshilfe) müssen Sie dazu noch Unterlagen über die Sache mitbringen oder dort erläutern. Welche Unterlagen brauche ich? Unterlagen über die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird (Schreiben des Gegners, eigene Schreiben etc.) Weitere Beispiele:

  • Im Fall einer Kündigung das Kündigungsschreiben
  • Im Fall eines Widerspruchs den Bescheid und den Widerspruch
  • Bei Unterhaltsansprüchen eventuell bereits bestehende Urteile
  • Beschlüsse oder außergerichtlichen Schriftwechsel