Rechtsanwalt Pankalla

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Markenrecht

Schützen Sie Ihre Marke! Eintragung Ihre Wort und Bildmarke beim DPMA. Unser Angebot zur Markenanmeldung zum Pauschalpreis von nur 750 EUR.
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Sozialrecht

Probleme mit der Antragsstellung? Die Behörde hat Ihnen zustehende Zahlungen einfach verweigert? Wußten Sie schon, dass die Ämter Aushilfen einsetzen um Hartz IV Anträge zu bearbeiten.
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Einbürgerungen

Sie benötigen Hilfe bei der Einbürgerung? Sie würden gerne Deutsche(r) werden und wissen nicht was Sie tun müssen? Wir beraten Sie gerne im Ausländerrecht.
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Familienrecht

Sie möchten sich scheiden lassen? Wir beraten Sie in allem dringenden Fragen des Familienrechts und begleiten Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren.
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Vertragsrecht

Haben Sie einen Vertrag unterschrieben und werden jetzt mit wundersamen Konsequenzen konfrontiert? Haben Sie eine horrende Handyrechnung erhalten, weil Ihr Vertrag Tarifregelungen enthält, mit denen Sie nie gerechnet hätten? Behauptet Ihr Stromanbieter, dass Ihr Vertrag mit ihm nicht kündbar ist? Haben Sie etwas bestellt und dabei unwissentlich etwas anderes abonniert? Die Liste der möglichen Probleme mit dem „Kleingedruckten“ ist lang. In derartigen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht.

Als Verbraucher sieht man sich heute mit einem großen Problem konfrontiert: Jedes auch noch so unbedeutende Geschäft ist mit einem Schwall von Kleingedrucktem verbunden. Oft bleibt nicht die Zeit, die Klauseln tatsächlich zu lesen – oder sich gar damit zu beschäftigen, was sie bedeuten.

Wer etwa liest die Romane in Kleinstdruck, die auf der Rückseite jeder Lastschriftermächtigung stehen, die man beim Bezahlen mit der ec-Karte im Supermarkt unterschreibt? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit – jeder darf mit jedem vertraglich vereinbaren, was er will – selbstverständlich in den Grenzen der Gesetze. Ein Vertrag darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen, auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen beachtet werden. Für viele Vertragstypen gibt es besondere gesetzliche Regelungen – wie etwa für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag, oder etwa für Verträge im Bereich der Finanzdienstleistungen. Der Gesetzgeber hat sich viel einfallen lassen, um Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen. Aber auch, wenn Sie kein Verbraucher sind, sondern etwa Gewerbetreibender, können Sie sich an mich als Rechtsanwalt wenden.

Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, um welche Vertragsart es bei Ihnen geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vielleicht haben Sie es mit einer unwirksamen Klausel oder einem unwirksamen Vertrag zu tun oder können den Vertrag anfechten. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.