Strafrecht
Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet? Befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben? Ein Fehler ist schnell gemacht. Ob es im Straßenverkehr passiert ist oder im geschäftlichen Bereich, ob Jugend- oder Kapitalverbrechen.

Mit dem Gesetz kann man heute in den verschiedensten Situationen in Konflikt kommen: Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluß, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall. Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen – insbesondere für die weitere berufliche Laufbahn.
Das deutsche Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt. Hier werden viele Delikte beschrieben – von der Beleidigung bis zum Mord, vom Hausfriedensbruch bis zur Zuhälterei. Aber auch in vielen anderen Gesetzen finden sich Vorschriften, die eine bestimmte Handlung unter Strafe stellen – etwa die Insolvenzverschleppung nach der Insolvenzordnung (InsO) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das StGB regelt allerdings auch, wann Schuldunfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters über die Tatumstände zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Je nach den Umständen des Einzelfalles erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Schwere der Tat und die Person des Täters.
Sprechen Sie uns an – unabhängig davon, welcher Straftat Sie beschuldigt werden. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, wie die vorhandenen Beweismittel einzuschätzen sind und mit welchem Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden Sie rechnen müssen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.




