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Inkasso

Haben Sie als Unternehmer Ihre Arbeit getan, Ihre Ware geliefert, warten nun aber vergeblich auf die verdiente Bezahlung? Lassen Ihre Geschäftspartner jedesmal das Zahlungsziel verstreichen, um erst nach mehrfacher Aufforderung oder mit dubiosen Abzügen zu bezahlen? Steckt jemand, der Ihnen privat oder geschäftlich Geld schuldet, schlicht und einfach „den Kopf in den Sand“ und reagiert nicht auf Ihre Anschreiben und Anrufe? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Inkasso / Forderungseinzug.

Immer öfter werden heute Zahlungsfristen einfach ignoriert oder überschritten. Für Unternehmer wie für Privatleute kann dies erhebliche Probleme nach sich ziehen – schließlich hat jeder von uns auch seine regelmäßig anfallenden Kosten zu begleichen, egal ob es sich dabei um Miete, Versicherungen und Lebenshaltung des Privatmannes, um Materialbedarf und Lohnkosten eines Bauunternehmens oder um die Finanzierungsraten und Instandhaltungskosten eines Vermieters handelt.

Um die pünktliche Zahlung durchzusetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Man beauftragt (soweit vorhanden) das eigene Personal damit. Dieses hat jedoch in vielen Fällen nicht die erforderliche Durchsetzungskraft und Rechtskenntnis, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Üblich ist auch die Hinzuziehung eines Inkassobüros. Dadurch können in vielen Fällen erfolgreich Zahlungen durchgesetzt werden. Sie können jedoch auch einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.

Dies hat Vorteile: Ist ein außergerichtliches Mahnverfahren durch das Inkassobüro erfolglos, müssen gerichtliche Schritte in Gestalt eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeleitet werden. Legt der Schuldner dann gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, kommt es zu einem herkömmlichen Gerichtsverfahren – und hier ist die Hilfe eines kompetenten Anwalts gefragt.

Dazu kommt: Übergibt ein Inkassobüro nach einem vergeblichen außergerichtlichen Vollstreckungsversuch den Fall an einen Anwalt, muss der Schuldner bei berechtigten Forderungen die Anwaltskosten tragen. Die Kosten für den fehlgeschlagenen Inkassoversuch muss er jedoch nicht tragen – zumindest dann nicht, wenn der Gläubiger ein Unternehmen ist oder über Geschäftserfahrung verfügt. Beauftragen Sie also sofort einen Anwalt, ist Ihr Kostenrisiko geringer. Bei mir als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Inkasso / Forderungseinzug erhalten Sie alle Leistungen in allen Phasen des Inkassovorgangs aus einer Hand.

Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, ob Sie Unternehmer sind oder Privatperson. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens oder vor Gericht stehe ich Ihnen gern zur Seite.