Neue Strafvorschrift 73c StGB

Rückforderung Hartz 4

Nach 73c StGB kommt es nach einer Straftat zur Einziehung eines Geldbetrages, der dem Wert des Erlangten entspricht. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen, nach § 73c StGB. Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Abs 3 StGB oder nach § 73b Abs. 3 StGB abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht.

Wir ein Gewinn aus einer Straftat erlangt, so muss dieser Gewinn als Geld als nun zurückbezahlt werden. Dies regelt nun der am 1.7.2017 neu in Kraft getretene § 73c StGB. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensgegenstände werden in der Rechtspraxis immer wichtiger, was insbesondere für den Verfall gilt. Er zielt präventiv darauf, jedem Anreiz zur Begehung gewinnorientierter Straftaten entgegenzuwirken. Dies geschieht, indem vergleichbar dem Kondiktionsrecht die aufgrund eines Rechtsverstoßes herbeigeführte Fehlerhaftigkeit der Güterzuordnung korrigiert und dem Verfallsadressaten der durch eine solche Tat zugeflossene Vorteil genommen wird.

Published On: 29-Aug-2017Views: 6858172 words

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