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Anwältin der Armen

Wednesday, June 8, 2011
Category: Sozialrecht

Helena Fürst ist die „Anwältin der Armen“ bei der Mittagssendung „Punkt12“ von RTL. Menschen zu helfen, mache sie froh, sagt Helena Fürst jetzt. „Im Allgemeinen geht es um Leute, die Probleme mit Behörden haben“, so Fürst. Behördenfehler und Behördenwillkür sind das Einsatzgebiet. Da werde bei der Hilfe zum Lebensunterhalt die Erstausstattung nicht bezahlt, es komme in Folge falscher Überweisungen durch Behörden zu Obdachlosigkeit oder Stromsperrungen, der Kauf von Möbeln werde nicht übernommen.

Anwältin der Armen, gibt es das wirklich oder nur im TV?
“Den Weg zum Anwalt scheuen viele, weil sie Angst vor den Anwaltskosten haben. Völlig unbegründet. Denn als Hilfeempfänger hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn man denn einen Rechtsstreit anstrebt, oder aber auf Beratungshilfe. Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Schein, für den einmalig 10 Euro zu bezahlen sind, kann man sich bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl über die Vorgehensweise gegen den ALG 2 Bescheid beraten lassen”, sagt Rechtsanwältin Kerstin Pankalla.

“Als Anwältin kann ich dann überprüfen, ob ein gerichtliches Vorgehen, eine Klage oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz Sinn hat. Wird dies bejaht, kann ich als Rechtsanwältin mit der Klage gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sie stellen. Wird diesem Antrag vom Gericht stattgegeben, so werden die Anwaltskosten vom Staat, von der Gerichtskasse, übernommen”.

Hier finden Sie weitere Information zum Sozialrecht und Hartz IV Beratung.

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